Nein zum Bundesbeschluss über die Familienpolitik
Mit einem neuen Verfassungsartikel soll die Familienpolitik neu definiert und verankert werden. Am 3. März 2013 wird der Bundesbeschluss von National- und Ständerat dem Volk zur Abstimmung vorgelegt. Die SVP lehnt den Vorschlag ab. Er unterminiert die Bedeutung und den Wert der Familie für Staat und Gesellschaft, entzieht den Eltern die Verantwortung zur Kindererziehung und verstaatlicht die Kinderbetreuung. Dies widerspricht unseren Vorstellungen von Familie und führt zu enormen Zusatzkosten, die schliesslich der Steuerzahler zu berappen hätte.
Im Wortlaut beginnt der neue Verfassungsartikel unverfänglich, wenn er fordert, dass der Bund bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Bedürfnisse der Familie berücksichtigt und er Massnahmen zum Schutz der Familie unterstützen kann. Kaum jemand wird gegen diese allgemeine, unverbindliche Worthülse ernsthaft in Opposition treten. Konkreter werden die Vorstellungen der Befürworter einer solchen Familienpolitik schon im zweiten Absatz, wo die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung im Vordergrund steht und die Kantone neu zu einem bedarfsgerechten Angebot an familien- und schulergänzenden Tagestrukturen verpflichtet werden. Knüppeldick wird es, wenn im dritten und letzten Absatz festgelegt wird, dass der Bund die nötigen Vorgaben zu machen hat, wenn die Bestrebungen der Kantone oder Dritter nicht ausreichen sollten.
Nein zur Verstaatlichung der Kindererziehung
Klar wird damit, dass das Ziel eigentlich nichts anderes als ein gesamtschweizerisch einheitlich aufgebautes, zentral von Bundesbern diktiertes, flächendeckendes Angebot von staatlichen Kinderkrippen und familienexternen Betreuungsangeboten ist, welches von der Allgemeinheit zu tragen ist. Ganz nach dem Gusto all jener politischen Kreise, denen Gleichstellung und Versozialisierung der Kindererziehung wichtiger sind als die Freiheit und Eigenverantwortung der Eltern in der Erziehung und Betreuung der eigenen Kinder. Es sind die gleichen Kreise, die schon von Grossmüttern und Tanten eine Ausbildung mit Diplom zum Hüten der Enkel und Neffen gefordert hatten. Es sind dieselben Kreise, die in den Kantonen mit gleichen Forderungen schon weitgehend gescheitert sind. Zu Recht, denn Kindererziehung und Kinderbetreuung ist nicht Staatsaufgabe sondern liegt primär in der Verantwortung der Eltern. Mindestens nach unseren Grundsätzen und Werten in der SVP.
Nein zur massiven Erhöhung der Steuerlast
Wie schon so oft, soll mit der Förderung von familienexterner Kinderbetreuung eine neue Staatsaufgabe eingeführt werden, ohne Rechenschaft über die Kostenfolgen für die Steuerzahler abzulegen. Nach den internationalen Standards der OECD wäre für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung im Vorschulalter rund 1 Prozent des gesamten Bruttoinlandproduktes vorzusehen. In der Schweiz wären dies rund 5,5 Milliarden Franken pro Jahr. Das ist rund fünfmal mehr, als heute bereits dafür ausgegeben wird. Rechnet man die Kinderzahl der Schweiz und multipliziert diese mit der Anzahl der erforderlichen Krippenplätze im Vorschulalter und deren Kosten, dann schnellt die Kostenprognose rasch auf über 12 Milliarden Franken empor. In dieser Rechnung noch nicht berücksichtigt sind all die Kosten für sämtliche Tagesbetreuungsstrukturen für schulpflichtige Kinder. Insgesamt sind das Milliardenbeträge, die der Bund – einfach so – zusätzlich auf Kantone und Gemeinden und damit auf die Steuerzahler abwälzen will.
Familien stärken statt Bürokratie und Sozialindustrie
Konsequenz des neuen Bundesverfassungsartikels wären ein enormer Ausbau von Bürokratie und Erziehungsverwaltung ebenso wie eine ganze, staatlich geschützte Betreuungsindustrie, wie wir sie bereits aus dem Asyl-, Pflege- und anderen Sozialbereichen kennen. Die SVP fordert einen anderen Weg. Mit ihrer Familieninitiative, die voraussichtlich im Herbst zur Abstimmung gelangt, will sie die Gleichberechtigung und Unterstützung jener Eltern erreichen, die ihre Kinder noch selbst, eigenverantwortlich und freiheitlich erziehen. Mit einem klaren Nein zum Bundesbeschluss zur Familienpolitik legen wir den Grundstein für unser Ziel, dass das Kindeswohl weiterhin in der Hand der Eltern und nicht in jener des Staates liegt.