Parteizeitung SVP-Klartext Januar 2013

Rasche Verschärfung des Aktienrechts ist besser

Seit Jahren kämpft die SVP gegen Abzocker, also Manager und Verwaltungsräte, welche sich schamlos aus den Kassen börsenkotierter Unternehmen bedienen. Dies ist möglich, weil bisher die Aktionäre als Eigentümer nichts zu diesen Vergütungen sagen können. Es ist das Verdienst von Thomas Minder, dass er mit seiner Initiative dieses Problem aufgegriffen hat. Aber sie geht mit ihren 24 Forderungen zu weit!

Das Parlament hat am 26. März 2012 nach hartem Ringen mit einer Aktienrechtsrevision einen indirekten Gegenvorschlag zur Stärkung der Aktionärsrechte verabschiedet. Darin sind die wesentlichen Punkte der Initiative enthalten. Wird die Minder-Initiative am 3. März 2013 abgelehnt, könnte die Aktienrechtsrevision sofort in Kraft gesetzt werden. Würde sie dagegen angenommen, wäre der indirekte Gegenvorschlag hinfällig. Das Ringen im Parlament würde von neuem beginnen und sämtliche Massnahmen gegen die Abzockerei verzögert. Daher hat sich ein SVP-Unternehmer-Komitee gebildet, welches sich für die Ablehnung der Initiative und die rasche Umsetzung des Gegenvorschlages einsetzt.

Welches sind die wesentlichen Neuerungen des Gegenvorschlages?

1. Genehmigung der Vergütungen durch die Aktionäre:
Wie bei der Initiative muss künftig die Generalversammlung jährlich über die Gesamtsumme der Vergütungen an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung entscheiden. Bei der Vergütung an die Geschäftsleitung können die Aktionäre gemäss Gegenvorschlag in den Statuten festlegen, dass dieser Beschluss nur konsultative Wirkung hat. Der Gegenvorschlag lässt ausnahmsweise auch Abgangs- und Vorausentschädigungen zu, jedoch nur mit Beschluss der Generalversammlung. Damit wird z.B. der Spielraum zum raschen Ersatz eines Geschäftsleitungsmitgliedes erhalten.

2. Vergütungsreglement und Vergütungsbericht:
Zentral für eine wirksame Kontrolle ist, dass gemäss Gegenvorschlag der Verwaltungsrat der Generalversammlung zwingend ein Vergütungsreglement für sämtliche Entschädigungen an die Verwaltungs- und Beiräte sowie an die Geschäftsleitungsmitglieder zu unterbreiten hat. Alljährlich hat der Verwaltungsrat der Generalversammlung in einem Vergütungsbericht Rechenschaft über die Einhaltung des Vergütungsreglements abzulegen. Diese Lösung schafft Transparenz. Sie ist flexibler als die Festschreibung der Vergütungsgrundsätze in den Statuten, wie es die Initiative verlangt. Und das Mitspracherecht der Aktionäre ist garantiert.

3. Jährliche Wiederwahl der Verwaltungsräte:
Der Gegenvorschlag greift auch diesen Punkt auf und erklärt die einjährige Wiederwahl zur Norm. Damit verringert sich das Risiko, dass Verwaltungsräte nach der Wahl während der Amtsdauer von drei Jahren übermässige Bezüge tätigen. Allerdings hat die Bedeutung dieser Massnahme abgenommen, da gemäss Gegenvorschlag sämtliche Vergütungen sowieso von der Generalversammlung genehmigt werden müssen. Daher kann auch akzeptiert werden, dass der Gegenvorschlag die Möglichkeit offenlässt, aus Kontinuitätsgründen zur 3-jährigen Wiederwahl zurückzukehren.

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