Kampf dem Amtsschimmel
Bei der Revision des Arbeitsgesetzes über die am 22. September abgestimmt wird, geht es darum, dass in Tankstellenshops künftig das übliche, auf die Bedürfnisse von Reisenden ausgerichtete Sortiment auch nachts zwischen 01h00 bis 05h00 Uhr verkauft werden kann. Es geht also nicht darum, die Arbeitszeiten der Nacht- und Sonntagsarbeit zu verändern, sondern lediglich darum, dass der Amtsschimmel nachts zwischen 01h00 bis 05h00 Uhr nicht mehr wiehern kann. Heute ist es unsinnigerweise nämlich so, dass in diesen vier Nachtstunden nicht das gesamte Sortiment angeboten und verkauft werden darf.
Gemäss geltendem Recht dürfen Kaffeebars und Kioske, die durch eine Tankstelle betrieben werden, auch nachts und an Sonntagen geöffnet haben, ohne dass dafür eine behördliche Bewilligung notwendig ist.
Tatsache ist, dass heute Betreiber von Tankstellenshops an Hauptverkehrsstrassen mit starkem Reiseverkehr und Autobahnraststätten in der Nacht einen Teil des Sortiments nicht zum Verkauf anbieten dürfen, also einen Bereich des Ladenlokals absperren oder das Sortiment abdecken müssen. Das heisst mit anderen Worten, Benzin und Kaffee dürfen verkauft werden, eine gegrillte Bratwurst geht auch; eine rohe Bratwurst, ein Blumenstrauss oder ein Haarshampoo hingegen darf nicht verkauft werden.
In Zukunft sollen Betriebe, welche heute bereits 24-Stunden-Kaffeebar, Kiosk und Tankstelle führen können, auch im Shop während der ganzen Zeit ihr ganzes Sortiment verkaufen können. Dieses Sortiment muss weiterhin auf die Bedürfnisse der Reisenden abgestimmt sein. Hier ändert sich gegenüber heute nichts.
Die Neuregelung würde derzeit 24-Stunden-Shops betreffen, welche schon heute während 24 Stunden Personal beschäftigen dürfen. Es geht also nicht um eine Liberalisierung der Öffnungszeiten, sondern ausschliesslich um die Aufhebung der Sortimentsbeschränkung.
Die Angst, dass es mit der Aufhebung der Sortimentsbeschränkung zu einer Flut von neuen Shops kommt, ist völlig unbegründet. Erstens wird sich hier der Markt durch Angebot und Nachfrage von selbst regeln, denn geeignete, sich lohnende Standorte gibt es in der Schweiz nur wenige. Zweitens steht es den Kantonen frei, die Bewilligung von zusätzlichen 24-Stunden-Tankstellenshops zu erteilen oder nicht.
Lassen wir doch einfach den freien Markt spielen und überlassen wir es dem Stimmbürger, wann und wo er einkaufen möchte.
Ich sage deshalb mit Überzeugung JA zur Teilrevision des Arbeitsgesetzes!