Unabdingbare Minimalrevision und dennoch bekämpft
Als dies kann man die Asylgesetzrevision bezeichnen, über welche das Volk am 9. Juni aufgrund des Referendums der Linken befinden wird – angesichts aller Probleme, welche die Bevölkerung täglich miterlebt.
Während den parlamentarischen Beratungen über die Revision des Asylgesetzes wurden bei uns Hoffnungen geweckt, dass die Mitteparteien sich endlich der Schwere der Situation bewusst wurden, als sie einige unumgängliche Massnahmen unterstützten, welche das fehlerhafte System von Bundesrätin Sommaruga korrigieren sollten. Wir wurden leider schnell wieder auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt. Erschreckt durch die eigene Kühnheit und eingeschüchtert durch die Asylindustrie, haben viele dieser Parlamentarier die wirkungsvollsten Vorschläge der SVP, welche ein wenig Ordnung in das Asylchaos bringen sollten, erneut verwässert.
Obwohl viele gute Massnahmen auf der Strecke blieben, existiert dennoch ein minimales, aber absolut notwendiges Element, um die kriminelle Energie, welche von vielen Asylbewerbern ausgeht, zu reduzieren. Renitente Asylbewerber, welche unser Land als Eink(l)aufsladen betrachten, sollen in speziellen Zentren untergebracht werden. Da man bei einer Vielzahl dieser Personen oft (noch) keine Möglichkeit sieht, sie auszuschaffen, bleibt die einzige Option, ihnen bestimmte Freiheiten und Annehmlichkeiten zu verwehren. Damit schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe: Einerseits wird die Gesellschaft etwas vor diesen Verbrechern geschützt, andererseits schreckt man potentielle Kriminelle ab, diesen Weg überhaupt erst einzuschlagen. Die SVP wollte jedoch weiter gehen und gänzlich geschlossene Zentren für renitente Asylbewerber einführen, was jedoch von den Mitteparteien nicht unterstützt wurde. Beleidigende und masslos übertriebene Vergleiche mit Konzentrationslagern wurden von linker Seite gegen die Forderung der SVP nach geschlossenen Zentren ins Feld geführt, anstatt die Sicherheit der Bevölkerung und die Durchsetzung unserer Rechtsordnung ins Zentrum zu stellen.
Ein weiteres wichtiges Element der Asylgesetzrevision ist die Tatsache, dass die Möglichkeit der Einreichung eines Asylgesuches bei einer Schweizer Botschaft im Ausland gestrichen wurde. Die Schweiz war bis anhin das einzige Land in Europa, welche diese Möglichkeit angeboten hat, was entsprechend oft missbraucht wurde. Dies wurde nun vom Parlament korrigiert, ebenso wie der verfehlte Entscheid der damaligen Asylrekurskommission, dass Wehrdienstverweigerer aus Eritrea immer als Flüchtlinge gelten. Daraufhin strömten Tausende Eritreer und Personen, die behaupteten solche zu sein, mit der hohlen Hand in die Schweiz. Wehrdienstverweigerung wurde nun explizit als Flüchtlingseigenschaft gestrichen.
Trotz dieser bloss minimalen Verschärfungen wird die dringliche Revision nun von linker Seite bekämpft. Anscheinend sehen diese aufgrund ihrer idealisierten Weltanschauung nach wie vor absolut keine Notwendigkeit, auf die herrschenden Missstände zu reagieren.
Obwohl man noch viel weiter gehen müsste, sind diese kleinen Verbesserungen besser als gar nichts. Die kriminellen und Missbrauch betreibenden Asylbewerber haben – mit Hilfe unserer Asylindustrie – das Schweizer Rechtssystem sehr gut studiert und es entsprechend ausgenützt, wohlwissend, dass die Polizei gegen sie nichts unternehmen kann. Es reicht nun. Die Zeit der Blauäugigkeit und Träumerei ist vorbei. Wir müssen uns mit voller Energie und Überzeugung in der Abstimmungskampagne engagieren, um einen klaren Sieg zu erringen, damit unsere Bevölkerung der ganzen Welt zeigen kann, dass Fehlverhalten und Missbrauch in der Schweiz nicht toleriert wird.