Bürgerrecht
von Peter Föhn, Ständerat, Muotathal (SZ)
Mittwoch, 25. August 2013: Ich sitze im Vorzimmer des Ständerates und bin riesig enttäuscht. Gerade haben wir das Bürgerrechtsgesetz im Ständerat fertig beraten. Heute Morgen hat auch mein letzter Antrag keine Mehrheit gefunden.
Mittwoch, 25. August 2013: Ich sitze im Vorzimmer des Ständerates und bin riesig enttäuscht. Gerade haben wir das Bürgerrechtsgesetz im Ständerat fertig beraten. Heute Morgen hat auch mein letzter Antrag keine Mehrheit gefunden.
Nachdem der Nationalrat in der Frühlingssession die bundesrätliche Vorlage verbessert hatte, wusste ich bereits nach der Kommissionsarbeit, dass ich im Ständerat einen schwierigen Stand haben werde. Obwohl das Stimmenverhältnis besser ausfiel als in der Kommission, bin ich über die Ergebnisse gewaltig enttäuscht.
Praktiker fordern Verschärfungen
Im Bürgerrechtsgesetz geht es um die Einbürgerungen. Und hier hat nicht nur die SVP eine klar restriktive Haltung. Auch die Praktiker in meinem Kanton Schwyz haben mir ans Herz gelegt, dieses Anliegen mit allem Nachdruck zu vertreten. Denn die heutige Einbürgerungspraxis wird von den Direktbetroffenen als zu large angesehen.
Einbürgerung nach 8 Jahren?
Die bestehende Gesetzgebung über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts wird einer Totalrevision unterzogen. Der Bundesrat hat sich die Vereinfachung und Harmonisierung der Einbürgerungsverfahren zum Ziel gesetzt. Während die Bedin – gung der Niederlassungsbewilligung für die Einbürgerung ein guter und wichtiger Ansatz des Bundesrates ist, beantragt er aber gleichzeitig, die vorausgesetzte Auf – enthaltsdauer von bisher zwölf auf neu acht Jahre herabzusetzen.
Jeder 12. Schweizer wurde in den letzten 13 Jahren eingebürgert
Eine Vereinfachung und Harmonisierung wäre gut und recht. Aber dass die Einbürgerung gleichzeitig erleichtert werden sollte, ist völlig unverständlich. Auch wenn immer wieder behauptet wird, dass zu wenig eingebürgert würde und wir deshalb so viele Ausländer in der Schweiz hätten, zeigen die Zahlen ein anderes Bild. Jährlich werden um die 40‘000 Ausländer eingebürgert – zwischen 2000 und Ende 2012 waren es über 509‘000 Personen! Das heisst, jeder 12. Schweizer wurde in den letzten 13 Jahren eingebürgert. Das ist beileibe nicht wenig!
Meine Hoffnung beruht nun auf dem Nationalrat. Ich bin überzeugt, dass er seinem eingeschlagenen Weg treu bleibt. Dann kann ich mich in der Kommission sowie im Ständerat wieder stark machen. Denn einige Anträge werden auch hier im zweiten Anlauf bestimmt eine Mehrheit finden. Sollte dies nicht gelingen, wird die SVP die Totalrevision des BüG ablehnen, was im Nationalrat durchaus eine Mehrheit finden sollte.
Kantone müssen ihre Aufgaben wahrnehmen
Daneben müssen wir uns immer wieder in Erinnerung rufen, dass wir auf Bundesebene nur Minimalanforderungen vorgeben und dass die Kantone in ihrer Gesetzgebung schärfere Integrationskriterien und Einbürgerungsanforderungen aufnehmen können. Aber, ob sie zu gegebener Zeit die Kraft dazu haben und dies auch machen, bezweifle ich. Daher ist es wichtig, dass sich die SVP insbesondere in den Kantonen für härtere Einbürgerungskriterien einsetzt.
von Peter Föhn, Ständerat, Muotathal (SZ)
Was ist passiert?
Aufenthaltsdauer vor Einbürgerung:
Heute braucht es 12 Jahre, Bundesrat will 8 Jahre, Nationalrat 10 Jahre
Ständerat ist mit 22:21 Stimmen dem Bundesrat gefolgt
Doppelzählung der Jahre für Jugendliche:
Heute werden die Aufenthaltsjahre bei Jugendlichen zwischen dem 10. und 20. Altersjahr doppelt gezählt, der Nationalrat will dies aufgeheben
Ständerat hält mit 24:16 Stimmen an der Doppelzählung fest
Sprachkenntnisse:
Dem Bundesrat reicht es, wenn sich der Einbürgerungswillige in einer Landessprache verständigen kann, der Nationalrat fordert eine Verständigung in Wort und Schrift
Ständerat kippt dies mit 22:20 Stimmen
Vorläufige Aufnahme zählt als Aufenthalt:
Der Bundesrat will die vorläufige Aufnahme von Asylsuchenden für die Aufenthaltsdauer anrechnen lassen, der Nationalrat will dies streichen
Ständerat ist mit 28:12 Stimmen dem Bundesrat gefolgt
Niederlassungsbewilligung als Bedingung:
Als einzige Verschärfung will der Bundesrat die Niederlassungsbewilligung als Voraussetzung für die Einbürgerung einführen. Dem haben sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat zugestimmt.