Parteizeitung SVP-Klartext April 2014

Nein zum schleichenden EU-Beitritt

Trotz der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative beabsichtigt der Bundesrat weiterhin, mit der EU einen Rahmenvertrag über die politische Anbindung der Schweiz an die EU abzuschliessen.

Trotz der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative beabsichtigt der Bundesrat weiterhin, mit der EU einen Rahmenvertrag über die politische Anbindung der Schweiz an die EU abzuschliessen. Das überparteiliche Komitee «Nein zum schleichenden EU-Beitritt» hat die Bekämpfung eines solchen Rahmenvertrags, welcher die Schweiz in eine einseitige Abhängigkeit zur EU führen würde, zum Ziel.

Mit dem geplanten Rahmenvertrag müsste die Schweiz automatisch zwingend und rückwirkend, sämtliche Beschlüsse der EU im Bereich der bilateralen Verträge übernehmen. Eine solche Regelung käme dem EWR gleich, da die Schweiz wie beim EWR ohne jegliche Mitsprache EU-Recht automatisch übernehmen müsste, nur würde dies nun sogar noch zusätzliche Rechtsgebiete, wie zum Beispiel Schengen/Dublin, umfassen. Eine solche Regelung hätte für die Schweiz höchst gravierende Auswirkungen, da die Volksrechte stark beschnitten würden und fortan die EU und nicht mehr der Schweizer Souverän – das heisst die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger – abschliessend über die Entwicklung unseres Rechts entscheiden würde.

Fremde Richter, fremdes Recht
Weiter müsste die Schweiz den EU-Gerichtshof als höchste Instanz bei Meinungsverschiedenheiten zur Auslegung bilateraler Verträge anerkennen. Nach der automatischen Übernahme von EU-Recht würden bei Streitfällen zwischen der Schweiz und der EU fortan also fremde EU-Richter bindende Urteile fällen. Da der EU-Gerichtshof explizit das Mandat der Harmonisierung der EU-Gesetzgebung innehat, darf die Schweiz vom EU-Gerichtshof weder Neutralität noch Verständnis für Schweizer Eigenheiten erwarten. Im Gegenteil, es ist davon auszugehen, dass der EU-Gerichtshof im Zweifelsfall immer für mehr Integration und mehr Harmonisierung und somit für die EU und gegen die Schweiz urteilen würde.

Sanktionen gegen die Schweiz
Schliesslich müsste die Schweiz der EU das Recht zubilligen, einseitig «Ausgleichsmassnahmen» (d.h. Sanktionen) gegen die Schweiz zu erlassen, sollte sie einen Entscheid des EU-Gerichtshofs nicht übernehmen oder aufgrund eines abweichenden Volksentscheids nicht übernehmen können. De facto wäre ein solches Rahmenabkommen somit unkündbar, da die EU jederzeit mit der Kündigung aller bilateralen Verträge drohen könnte.

Treten Sie dem überparteilichen Komitee bei!
Das Komitee «Nein zum schleichenden EU-Beitritt» bekämpft das geplante Rahmenabkommen. Die Schweiz gäbe damit ihre Freiheit, Unabhängigkeit und Souveränität preis und würde auf dem Schleichweg in die EU eingebunden. Sagen Sie Nein zu fremden Richtern und zur automatischen Übernahme von fremdem Recht und werden Sie Mitglied unseres Komitees.

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15.04.2014
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