Wer denkt an die Opfer?
Das letzte Wort wird wohl das Volk mit der Durchsetzungsinitiative haben.
Die SVP-Parteileitung hat allen Ständeräten in einem Brief deren Verantwortung vor den Opfern von Gewaltverbrechen bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in Erinnerung gerufen. Genützt hat es nichts: Auch der Ständerat will mit einer Härtefallklausel die Umsetzung so verwässern, dass letztendlich nicht mehr Straftäter als mit der heutigen Regel, d.h. rund 500 Personen jährlich, ausgeschafft würden. Gemäss dem Volksentscheid und dem Willen der SVP wären es gemäss Berechnungen des Bundesamtes für Migration bis zu 18‘000. Das letzte Wort wird wohl das Volk mit der Durchsetzungsinitiative haben.
Am 28. November 2010 stimmten Volk und Stände der SVP-Ausschaffungsinitiative zu, wonach schwer straffällig gewordene und unsere Sozialsysteme missbrauchende Ausländer ohne Wenn und Aber aus der Schweiz ausgewiesen werden müssen. Die Verwaltung, der Bundesrat und die eidgenössischen Räte werkeln nun schon seit vier Jahren an der gesetzlichen Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung.
Seit vier Jahren ist kein einziger krimineller Ausländer zusätzlich aus der Schweiz ausgewiesen worden. Nach der neuen Verfassungsbestimmung müssten jährlich gemäss Schätzungen des Bundes 10‘000 bis 20‘000 Ausländer ausgeschafft werden. Dies würde die Schweiz sicherer machen und gäbe ein klares Zeichen, dass wir Ausländer, die unsere Gastfreundschaft missbrauchen, nicht bei uns dulden.
Am 27. November 2014 forderte die SVP-Parteileitung alle Ständerätinnen und Ständeräte in einen Brief auf, die Volksinitiative wortgetreu umzusetzen. So hatte es der Nationalrat als Erstrat vorgesehen. Der Ständerat entschied aber anders und wählte erneut eine Härtefallklausel. Nun geht das Geschäft zur Differenzbereinigung in den Nationalrat. Sollte dieser sich an die ständerätliche Linie anpassen, dann ist für die SVP klar: Die Durchsetzungsinitiative muss vors Volk.