Kinder vor Pädophilen schützen
Wenn ein Straftäter aufgrund eines Sexualdelikts mit Kindern oder abhängigen Personen (z. B. Behinderten) verurteilt worden ist, soll er das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.
Viele Pädophile sind Wiederholungstäter. Darum ist es wichtig, dass diese nicht mehr in die Nähe von Kindern gelangen, sei das im Beruf oder in der Freizeit. Nur so können wir verhindern, dass Pädophile wieder an Schulen, Behinderteninstitutionen oder in Sportvereinen tätig sind. Es ist nicht einzusehen, warum ein solcher Sexualstraftäter nach Verbüssung seiner Strafe eine Tätigkeit in einer Schule oder einem Sportclub ausüben soll. Es gibt genügend andere Berufe.
Kein Gegenvorschlag
Der Bundesrat lehnt die vorliegende Initiative ab. National- und Ständerat konnten sich nach langen Debatten nicht einigen, verschiedene Gegenvorschläge wurden verworfen. Am Schluss lehnte die Mehrheit des Ständerates die Initiative ab, der Nationalrat stimmte jedoch zu.
Die Initiativ-Gegner wollen eine kürzlich verabschiedete Gesetzesrevision betreffend Tätigkeitsverbot als besseren „Gegenvorschlag“ verkaufen, obwohl es keiner ist. Das besagte Gesetz geht zu wenig weit: Es sieht lediglich ein 10-jähriges Berufsverbot vor, und dies auch nur, wenn der Täter zu einer Mindeststrafe von sechs Monaten, zu 180 Tagessätzen (bei einer Geldstrafe) oder einer therapeutischen Massnahme verurteilt wurde. Die Initiative hingegen ist klar formuliert: Alle Täter, die wegen eines Sexualdelikts an Minderjährigen oder Abhängigen verurteilten wurden, erhalten ein lebenslangesTätigkeitsverbot.
Schwammige Begriffe im heutigen Gesetz
Gemäss dem bestehenden Gesetz müssen die Gerichte zudem das Verbot nur für Tätigkeiten aussprechen, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfassen. Der Begriff „regelmässig“ schafft Unklarheiten: Erhält der verurteilte Lehrer ein Berufsverbot, weil er die Schüler täglich sieht, vielleicht auch noch der Fussballtrainer, der die Kinder wöchentlich sieht, aber nicht der Theaterleiter, der die Kinder nur einmal im Monat sieht? Darum braucht es die Initiative: Verurteilte Pädophile sollen generell nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen.
Überparteiliches Komitee
FDP und GLP haben zwar bereits die Nein-Parole gefasst zu dieser Initiative, doch auch in ihren Kreisen gibt es Befürworter. Die Initiative wird von einem breiten, überparteilichen Komitee unter- stützt. Dieses setzt sich aus mittlerweile 97 eidgenössischen Parlamentariern aus den Reihen von SVP, FDP, CVP, BDP und Lega zusammen.
Ich bitte Sie, der Initiative am 18. Mai zuzustimmen. Das Berufsverbot für verurteilte Pädophile ist wichtig, um unsere Kinder besser vor Pädophilen zu schützen.