Nein zum linken Steuerdiktat

Dank dem Steuerwettbewerb unter den Kantonen ist die Steuerbelastung in unserem Land vergleichsweise moderat. Darum ist es unverständlich, dass eine linke Volksinitiative den Kantonen verbieten will, Personen nach Aufwand zu besteuern. Dieses Verbot würde die lateinische Schweiz sowie die Berggebiete vor riesige Probleme stellen. Darum ist diese linke Initiative klar abzulehnen.

Seit Jahren versuchen die linken Parteien, das Erfolgsmodell Schweiz zu zerstören. Die 1:12-Initiative, die Mindestlohninitiative oder die Initiative zur Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer sind nur einige Beispiele für solche schädlichen Vorstösse. Eine weitere Initiative will nun direkt in den kantonalen Steuerwettbewerb eingreifen: Den Kantonen soll es fortan verboten werden, Personen nach Aufwand zu besteuern.

Bewährte Besteuerung nach Aufwand
Für die Besteuerung ausländischer Steuerpflichtiger gelten verschiedene Regeln. Ausländische Arbeitskräfte, welche in der Schweiz arbeiten, aber nicht hier wohnen, zahlen eine sog. „Quellensteuer“: Der Arbeitgeber überweist den fälligen Betrag direkt an die Steuerbehörde. Die Steuer wird also direkt vom Einkommen abgezogen. Die Höhe der Quellensteuer ist kantonal unterschiedlich.

Der umgekehrte Fall – Ausländer, welche in der Schweiz leben, aber nicht hier arbeiten – ist etwas komplizierter. Nach welchen Grundsätzen sollen diese Personen besteuert werden? Die Pauschalbesteuerung (sog. „Besteuerung nach Aufwand“) entstand aus diesem Umstand heraus, dass die Steuerämter nicht wussten, nach welchem Massstab sie vermögende Zuzüger besteuern sollten, welche in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Es war kaum herauszufinden, wo diese Personen wie viel Einkommen erzielten und wo sie wieviel bereits versteuert hatten.

Als einfache Lösung wurde der Lebensstandard als Gradmesser zur Besteuerung gewählt: Der Besteuerung liegen nicht das tatsächliche Einkommen und Vermögen zugrunde, sondern der jährlich effektive Lebensaufwand. Die Besteuerung nach Aufwand ist ein bewährter Weg, um ausländische Staatsangehörige, welche in der Schweiz kein Einkommen erzielen, effizient und unbürokratisch zu besteuern.

Arbeitsplätze auf dem Spiel
Der Kanton Zürich hat die Pauschalbesteuerung per 1. Januar 2010 abgeschafft. Ein klarer Fehlentscheid: Von den damals 201 pauschal besteuerten Personen hat nämlich fast die Hälfte (97 Personen) innerhalb eines Jahres den Kanton verlassen. Eine solche Entwicklung würde in der Suisse Romande, im Tessin und in Berggebieten, wo besonders viele pauschalbesteuerte Personen leben, zu empfindlichen Mindereinnahmen und finanziellen Engpässen führen.

Wenn gewisse Gemeinden nun relativieren und anführen, der Wegzug einiger pauschalbesteuerter Personen sei wenig gravierend für ihre Kasse, ist dies gefährlich. Diese Gemeindeverwalter vergessen: Das wirtschaftliche Potenzial der Pauschalbesteuerten ist enorm. Sie belasten unser Sozialsystem nicht, zahlen dafür aber Hunderte Millionen Franken an Steuern und leisten hohe Beiträge an die AHV. Die jährlichen Ausgaben der Pauschalbesteuerten werden auf rund 3 Mia. Franken geschätzt. Von diesen Ausgaben profitieren die lokalen Gewerbebetriebe, der Detailhandel und die Gastronomie. An dieser hohen Summe hängen über 22‘000 Arbeitsplätze, vor allem in der Baubranche, im Freizeitbereich, im Tourismus- und im Dienstleistungssektor. Auch dies gilt es zu bedenken: Wer vermögende Privatpersonen verscheucht, schadet der Wirtschaft.

Föderalismus respektieren
Ein Wegfall der Pauschalbesteuerung würde in manchen Kantonen grosse Löcher in die Steuerkassen reissen. Es ist nicht einzusehen, weshalb es bezüglich Pauschalbesteuerung eine gesamtschweizerische Lösung braucht: Jeder Kanton soll selber entscheiden, ob er das Instrument der „Besteuerung nach Aufwand“ einsetzen möchte, oder nicht. Wieso vertreiben wir Personen, die uns viel mehr einbringen, als sie kosten?

Aus all diesen Gründen ist die Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung abzulehnen.

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