Der Status quo nützt allen
von Regierungsrat Christoph Neuhaus, Belp (BE)
Der Eingriff in die kantonale Autonomie und die damit verbundenen Einnahmenausfälle sprechen klar gegen eine Annahme der Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“ (Abschaffung der Pauschalbesteuerung).
Der Eingriff in die kantonale Autonomie und die damit verbundenen Einnahmenausfälle sprechen klar gegen eine Annahme der Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“ (Abschaffung der Pauschalbesteuerung). Über diese Volksinitiative können wir am 30. November 2014 abstimmen.
Die Pauschalbesteuerung wurde im Kanton Bern 1965 und auf Bundesebene 1990 eingeführt. Sie gibt ausländischen Staatsangehörigen, die in der Schweiz Wohnsitz haben, aber hier nicht erwerbstätig sind, das Recht, auf der Grundlage ihres Lebensaufwands besteuert zu werden. Als Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer gelten bei diesen Personen nicht das erzielte Einkommen, sondern die für die Lebenshaltung gemachten Aufwendungen.
Pauschalbesteuerung nicht nur in der Schweiz
Diese Besteuerung nach dem Aufwand ist ein Instrument zur Förderung des Steuerstandortes Schweiz. Auch das Ausland kennt ähnliche und zum Teil weitergehende Regelungen. Aufwandbesteuerte Personen sind im Kanton Bern ein Wirtschaftsfaktor: Sie lösen hohe Investitionen und in der Regel hohe Konsumausgaben aus und sichern damit Arbeitsplätze insbesondere in den Randregionen. Dies bringt direkt und indirekt weitere Einnahmen wie Mehrwertsteuer und Grundstückgewinnsteuern.
Gegen den unnötigen Verlust von Steuersubstrat
Im Jahr 2013 wurden im Kanton Bern insgesamt 205 Personen nach Aufwand besteuert. Sie bezahlen Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern in der Höhe von 25,1 Millionen Franken. Über die gesamte Schweiz betrachtet versteuern die nach Aufwand besteuerten Personen rund 1,5 Milliarden Franken. Auf dieses Geld sollten wir in der Schweiz nicht einfach ohne Grund verzichten. Die nach Aufwand besteuerten Personen sorgen für einen vergleichsweise hohen Beitrag an Steuereinnahmen, währenddessen sie unsere Infrastrukturen, wie zum Beispiel Schulen, wenig in Anspruch nehmen. Das Berner Stimmvolk hat deshalb im vergangenen Jahr der Volksinitiative „Faire Steuern – Für Familien“, welche die Abschaffung der Pauschalbesteuerung forderte, an der Urne eine Absage erteilt und stattdessen den Gegenvorschlag des Kantonsparlaments angenommen. Dies zeigt, dass das föderalistische System in der Schweiz zu tragfähigen Lösungen führt.
Gegen Eingriffe in den Föderalismus
Die von der Initiative verlangte Abschaffung der Pauschalbesteuerung in der ganzen Schweiz stellt hingegen einen unzulässigen Eingriff in die Autonomie der Kantone dar. Das bernische Stimmvolk hat mit der Ablehnung der erwähnten Initiative bereits zum Ausdruck gebracht, dass es eine massvolle Verschärfung der Besteuerung nach dem Aufwand der gänzlichen Abschaffung der Pauschalbesteuerung vorzieht. Denn mit der Abschaffung der Pauschalbesteuerung würden gerade die Berner Randregionen eine wichtige Einnahmenquelle verlieren. Ich hoffe, dass das Schweizer Stimmvolk dem Berner Richtungsentscheid folgt und die Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“ im November an der Urne wuchtig verwerfen wird.