Abschaffung der Heiratsstrafe
1984 fällte das Bundesgericht einen richtungsweisenden Entscheid: Ehepaare dürfen gegenüber unverheirateten Paaren bei den Steuern nicht länger benachteiligt werden. Eine Verzögerung von mehr als 30 Jahren für die Umsetzung dieses Entscheides ist ein Skandal. Mit der Volksinitiative „gegen die Heiratsstrafe“ soll diese Ungerechtigkeit endlich abgeschafft werden.
Benachteiligung bei Steuern abschaffen
In der Schweiz sind heute noch ca. 80‘000 Paare von der Heiratsstrafe betroffen. Zweiverdienerpaare, die gemeinsam mehr als 80‘000 Franken netto im Jahr verdienen (ohne Kinder) oder 120‘000 Franken (mit Kindern), sind nach der Hochzeit steuerlich schlechter gestellt, als noch vor der Eheschliessung. Denn bei einem Ehepaar entscheidet die Summe beider Einkommen über den Steuersatz, während bei unverheirateten Paaren jeder sein eigenes Einkommen versteuert. Durch die Steuerprogression wird das höhere Einkommen des Ehepaars deutlich stärker besteuert.
Nach 30-jähriger Diskussion ist das Ende der steuerlichen Ungleichbehandlung, die von der Bevölkerung schon lange nicht mehr verstanden wird, überfällig!
Benachteiligung bei Renten abschaffen
Auch bei den Sozialversicherungen werden die Verheirateten und die eingetragenen Paare diskriminiert. Die Mehrheit der verheirateten Paare bekommt eine sogenannte AHV-Maximalrente, die heute tiefer ausfällt als jene von unverheirateten Paaren in der gleichen Einkommenssituation. 86 Prozent der verheirateten und eingetragenen Paare müssen statt mit einer doppelten nur mit einer auf 150 Prozent plafonierten Rente auskommen. Es kann ja nicht sein, dass sich Ehepaare zuerst scheiden lassen müssen, falls sie auf die doppelte Rente angewiesen sind.
Stärkung der Familie
Die Familie ist und bleibt der wichtigste Kern unserer Gesellschaft. Sie gibt den Kindern Schutz, Geborgenheit und Sicherheit, das Fundament, damit sich Kindern zu starken Persönlichkeiten mit Rückgrat und Zivilcourage entwickeln können. Besonders in einer Zeit, in der unsere Gesellschaft eher an zu viel als zu wenig Individualismus krankt und immer neue Lebensformen gewählt werden, ist die Stärkung und der Schutz der Ehe zwischen Mann und Frau dringender denn je. Mit der Volksinitiative „für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ soll die Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau in der Verfassung verankert werden. Auch deshalb am 28. Februar 2016 ein klares JA zu dieser Volksinitiative!