Bürgerrechte sind Menschenrechte

Auszug aus der Albisgüetli-Rede vom  16. Januar von Christoph Blocher

Gegen ein so hohes Gut wie die direkte Demokratie kann kein Politiker offen antreten. Das wäre politischer Selbstmord. Also muss es verdeckt geschehen. Darum suchen die Gegner der Demokratie in der Schweiz „höheres Recht“, das die Volksentscheide ausschalten soll. Man findet internationales Recht und spricht von „Völkerrecht“, von den „Menschenrechten“ und will so die Bürger mundtot machen. Denn wer wagt es schon, das Völkerrecht oder gar die Menschenrechte auch nur zu hinterfragen oder zu kritisieren. Als unser Land die Menschenrechtskonvention unterschrieb, hatte die Schweiz die Menschenrechte verfassungsmässig längst geschützt – seit 1848.

Keine fremden Richter
Politisch stellt nun das Bundesgericht den Europäischen Gerichtshof in Strassburg über die schweizerische Bundesverfassung. Nicht die eigenen, sondern fremde Richter sollen uns neuerdings sagen, was Menschenrechte sind: Internationale Richter, die weder unser Land kennen, noch von uns gewählt worden sind!

Pseudo-Menschenrechte
Die Menschenrechte sind ein hohes schweizerisches Gut. Sie sind geschützt und sollen geschützt bleiben Aber die SVP ist gegen ausländische Vorschriften, die als Menschenrechte ausgegeben werden und von weltfremden Theoretikern erlassen wurden, um das Schweizer Volk nach ihrer Pfeife tanzen zu lassen. So dürfen wir nicht jede Forderung als Menschenrecht anerkennen wie beispielsweise das Recht auf Hausbesetzung, den Familiennachzug, das Streikrecht, das Ausschaffungsverbot Schwerstkrimineller, der obligatorische freie Zugang zur Hochschule, das Existenzminimum, das Recht auf Wohnung oder die Geschlechtsumwandlung.

Stimmrecht kein Menschenrecht mehr?
Eines unserer wichtigsten verfassungsmässigen Menschenrechte ist, dass unsere Bürger als Souverän abstimmen und ihren Willen gegenüber Regierung und Parlament durchsetzen können. Wenn das Bundesgericht nicht mehr dem durch Volk und Parlament erlassenen schweizerischen Recht folgt, sondern Europäischen Gerichtshöfen nachpredigt, so vernichtet es das wichtigste Menschenrecht, nämlich das Stimmrecht unserer Bürger. Das Volk entscheidet mit Augenmass, sachbezogen und weitsichtig, jedenfalls weitsichtiger als die Berufspolitiker, die sich vor allem um ihre Wiederwahl sorgen.

Darum lanciert die SVP in den nächsten Wochen die Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“, die es mit den Menschenrechten ernst meint, diese schützt, aber ihnen die nötige demokratische Legitimation gibt.

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