Missbrauch und ausufernde Sozialindustrie stoppen
Die Sozialhilfe hat sich wegen dem grossen Einfluss der Sozialindustrie von einer Übergangshilfe für Personen in Notlage zu einem „staatlichen Grundeinkommen“ gewandelt.
Die Sozialhilfe hat sich wegen dem grossen Einfluss der Sozialindustrie von einer Übergangshilfe für Personen in Notlage zu einem „staatlichen Grundeinkommen“ gewandelt. Die Kosten der Sozialhilfe haben sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Die grosszügige Aufnahme von Asylsuchenden in unserem Land und die ungebremste Masseneinwanderung werden in den nächsten Jahren zusätzlich eine Kostenexplosion bei der Sozialhilfe nach sich ziehen, welche die arbeitende Bevölkerung zu bezahlen hat. Die Sozialindustrie, die Exekutiven und die anderen Parteien nehmen ohne wirksame Gegenmassnahmen wachsende Ressentiments und zunehmende soziale Spannungen in Kauf. Die SVP will, dass die Sozialhilfe wieder zu dem wird, was sie ursprünglich war: Eine Übergangshilfe zur Selbsthilfe vor Ort für die wirklich Bedürftigen.
Die Ausgaben von Kantonen und Gemeinden für Sozialhilfe haben sich zwischen 2003 und 2012 verdoppelt und betrugen 2012 satte 2,4 Milliarden Franken. Die Kostenexplosion bei der Sozialhilfe resultiert nicht etwa aus einer nicht vorhersehbaren Zunahme von Armutsfällen, sondern durch zu hohe Grundleistungen, Missbräuche und eine sozialromantische Weltanschauung der Sozialindustrie. Die sogenannte Professionalisierung, d.h. der vermehrte und meist unverhältnismässige Einbezug von Spezialisten wie Juristen, Treuhändern, Psychologen, Coaches und Sozialarbeitern hat das System zusätzlich verteuert und führt zu einer Überversorgung und Pathologisierung Bedürftiger.
Asylchaos und Masseneinwanderung gefährden Sozialhilfe
2013 waren 46,7% der Sozialhilfebezüger Ausländer. Bei einem Ausländeranteil von 23,8% der Gesamtbevölkerung ist dieser Anteil doppelt so hoch. Hinzu kommt, dass viele Flüchtlinge nicht arbeiten, obwohl sie dazu in der Lage wären und dies vom Gesetz her dürften. Neuste Zahlen zeigen, dass sich darunter beispielsweise 91 Prozent der Eritreer befinden. Rund 8 von 10 Personen im Asylbereich beziehen Sozialhilfe. Gemeinden, die Asylbewerber beherbergen, werden so bei der Sozialhilfe ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Aber auch hier werden die Vollkosten verschleiert. Unser grosszügiges Sozialwesen zieht Flüchtlinge regelrecht an. So kostet das Asylwesen den Steuerzahler schon rund 3 Milliarden Franken jährlich. Hinzu kommen noch einmal 3 Milliarden für die Entwicklungshilfe. Dies ist umso stossender, wenn Ausländer oder auch Asylbewerber mit Sozialhilfe mehr Geld in der Tasche haben als ein berufstätiger Bürger.
SVP verlangt: Arbeit muss sich wieder lohnen
Die SVP will die Sozialhilfe weder abschaffen, noch eine generelle Kürzung aller Leistungen erwirken. Aber Fehlentwicklungen machen sie heute ungerecht – ungerecht gegenüber jenen, die mit eigener Anstrengung und Steuern den Lebensunterhalt anderer finanzieren müssen. Sie fordert deshalb, dass sich Arbeit auf jeden Fall lohnen muss. Missbräuche und Faulheit dürfen durch unsere Sozialhilfe nicht belohnt werden. Der Freiraum für die lokalen Behörden vor Ort muss grösser werden und es muss klar sein, dass niemand grundsätzlich ein Anrecht hat auf Leistungen, die weiter gehen als vorübergehend ein Dach über dem Kopf, Essen und medizinische Grundversorgung.
Die SVP fordert deshalb:
- Die Sozialhilfe ist so zu bemessen, dass sich Arbeit in jedem Fall lohnt. Es soll eine vernünftige Einzelfallbeurteilung mit tiefen Grundleistungen und Arbeitspflicht gemacht werden. Dabei wird unterschieden nach Alter, Familienstand, Vorverdienst, Aufenthaltsdauer in der Schweiz und auch gemäss dem Engagement und Arbeitswillen;
- die Aufenthaltsbewilligung für Zuwanderer ist strikt mit der Auflage zu verbinden, dass nicht regelmässig Sozialhilfe bezogen wird, ansonsten ist die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen;
- den Austritt der Gemeinden, Städte, Kantone und Amtsstellen aus der SKOS sowie Kostentransparenz auf Gemeindestufe;
- die Stärkung der Gemeindeautonomie im Fürsorge- und Vormundschaftswesen, da nur die lokale Verankerung angemessenen Schutz vor Missbrauch und eine würdige Hilfe zur Selbsthilfe ermöglicht;
- vor allem für Junge, Asylanten, Sozialtouristen und unkooperative Bezüger die konsequente Anwendung des bundesrechtlich formulierten absoluten Existenzminimums. Studenten haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe.