Parteizeitung SVP-Klartext Juni 2015

Arbeit muss sich lohnen

von Kantonsrat Mike Egger, Nationalratskandidat, Berneck (SG)

Die St. Galler SVP lanciert im Herbst 2015 eine kantonale Volksinitiative zur Revision der Sozialhilfe, mit Schwerpunkt auf der Integration der Sozialhilfebezüger in den Arbeitsmarkt. Der ausufernde SKOS-Zulagenkatalog soll gestrafft und die Sanktionsmöglichkeiten gegen nicht arbeitswillige Bezüger verbessert werden.

Wie anderswo, ist auch im Kanton St. Gallen die Sozialhilfe ein aktuelles politisches Thema. Insbesondere seit der Stadtpräsident von Rorschach, SVP-Nationalrat Thomas Müller, ankündigte, dass Rorschach sich nicht mehr an die SKOS-Richtlinien halten werde, weil diese zu grosszügig bemessen sind und den Gemeinden zu wenig Spielraum lassen. Nachdem die SVP-Fraktion im Kantonsrat für ihre Reformvorschläge keine Mehrheit fand, beschloss die Kantonalpartei, im kommenden Herbst die kantonale Volksinitiative „Gerechte Sozialhilfe“ zu lancieren, die folgende Eckpunkte beinhaltet:

Arbeit muss sich lohnen
Gemäss den heutigen SKOS-Richtlinien, die neben dem Grundbedarf eine grosse Anzahl von Zusatzleistungen beinhalten, kann der Gesamtbetrag insbesondere für Grossfamilien einem Einkommensersatz gleichkommen, der nicht mehr ihrem ursprünglichen Zweck als Überbrückungshilfe entspricht.
Mit unserer Volksinitiative sollen Schwelleneffekte die dazu führen können, dass es attraktiver ist, Sozialhilfe zu beziehen als zu arbeiten, vermieden werden und die Priorität soll von der finanziellen Unterstützung auf die Eingliederung in den Arbeitsprozess gelegt werden. Die Anreize zu einer Ausbildung sollen für jene Sozialhilfebezüger verstärkt werden, die lediglich die obligatorische Schulzeit absolviert haben.

Differenzierte Leistungen
Für junge Erwachsene, die Mühe bekunden zu arbeiten, kann die Sozialhilfe bis zur Nothilfe degressiv ausgestaltet werden, für ältere ausgesteuerte Arbeitslose trägt sie ihrem früheren Erwerbseinkommen Rechnung. Für zugewanderte Ausländer wird  das Anrecht auf Sozialhilfe an eine vorhergehende Mindestdauer der Erwerbstätigkeit in der Schweiz geknüpft. Der Wildwuchs an Zulagen soll eingeschränkt, die Sanktionsmöglichkeiten verschärft und die Rechtsmittelverfahren verkürzt werden.

Der Kanton St. Gallen handelt autonom gegenüber den anderen Kantonen und dem Bund. Auch die Autonomie der Gemeinden muss respektiert werden und es sind diese, welche die finanziellen Leistungen festlegen und die finanzielle Spanne definieren, innerhalb welcher die Leistungen angepasst werden können.

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