Bundesrat verweigert Umsetzung der Zuwanderungsbeschränkung
Die Vorlage des Bundesrates zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung zur eigenständigen Steuerung der Zuwanderung (Art. 121 a BV) missachtet den Volkswillen. Die SVP ruft den Bundesrat auf, die Verfassungsbestimmung nun endlich ohne Wenn und Aber rasch und wirkungsvoll umzusetzen. Die sich eintrübende Wirtschaftslage und der gegenüber dem Ausländeranteil doppelt so hohe Anteil von Ausländern in unseren Sozialwerken verschärfen den Handlungsbedarf zusätzlich.
Der Volkswille einer eigenständigen Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung mittels Kontingenten und Inländervorrang wird in keiner Weise respektiert. Der Bundesrat legt mit seinem Vorschlag letztlich das bestehende Ausländergesetz in leicht abgeänderter Form vor, stellt aber eine Anwendung auf Zuwanderer aus der EU unverständlicherweise in Frage. Diese Gruppe macht indes rund 75% der Nettozuwanderung aus und fällt ebenfalls unter den Geltungsbereich des Verfassungsartikels, der keinen Unterschied zwischen Ausländern aus der EU und aus Drittstaaten macht.
Unwürdiges Veto-Recht der EU
Statt die wachsende Unzufriedenheit mit der ausser Kontrolle geratenen Zuwanderung in Europa zu nutzen (Beispiel Grossbritannien) und sich aktiv für eine Steuerung einzusetzen und auf Partner mit gleichen Interessen zuzugehen, zieht sich der Bundesrat auf eine technokratische und defätistische Position zurück und handelt damit in krasser Weise gegen die Interessen des Landes. Anders ist es nicht zu erklären, dass er die Anwendung der Umsetzungsgesetzgebung auf Bürgerinnen und Bürger aus dem EU-Raum von einer Zustimmung der EU abhängig macht. Dieser gewährt er damit ein Veto-Recht betreffend die Schweizer Gesetzgebung. Damit hat sich der Bundesrat von Beginn weg in eine aussichtlose Verhandlungsposition manövriert. Einmal mehr ist ein positives Ergebnis praktisch verunmöglicht, obwohl auch in vielen EU-Ländern der Unmut über die ungerechten Lasten zunimmt. Zudem gibt er die rechtliche Selbstbestimmung der Schweiz auf, indem er einen Vertrag mit der EU über die schweizerische Bundesverfassung stellt.
Handlungsbedarf spitzt sich zu
Im vergangenen Jahr sind erneut netto fast 80‘000 Personen zusätzlich in die Schweiz eingewandert, was der Grössenordnung einer Stadt St. Gallen entspricht. In den ersten drei Monaten 2015 hat sich die Zuwanderung weiter beschleunigt. Die SVP hat bereits vor einem Jahr ein Konzept vorgelegt, welches die Erreichung des Ziels einer reduzierten, auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse ausgerichteten Zuwanderung ermöglicht und fordert den Bundesrat auf, dieses auf einer bewährten Zuwanderungssteuerung basierende Konzept umfassend zu übernehmen, vor allem auch in den sehr problematischen Bereichen des Familiennachzugs (über 50% der Zuwanderer in die ständige Wohnbevölkerung gehen keiner Arbeit nach) und bei Ansprüchen an die Sozialversicherungen, bei welchen der Ausländeranteil praktisch doppelt so hoch ist wie ihr Anteil an der Bevölkerung.
Klare Zielsetzungen
Die Grundsätze, welche die Umsetzung von Art 121a BV gemäss Volkswillen verfolgen muss, sind klar:
- Die Zuwanderung in die Schweiz ist über Kontingente und einen Inländervorrang zu steuern und gegenüber heute markant zu senken. Ein Zustand mit einer jährlichen Netto-Zuwanderung von 80‘000 Personen ist untragbar und wird die Schweiz langfristig ruinieren.
- Die Zuwanderung hat sich prioritär und gezielt auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes auszurichten. Es kann nicht sein, dass heute über 50% der Zuwanderung der ständigen Wohnbevölkerung ohne Erwerbstätigkeit erfolgt.
- Die Fehlanreize und das Missbrauchspotenzial der heutigen Zuwanderungsregelung, insb. im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit gegenüber der EU, sind messbar zu reduzieren (Zugang zum Sozialstaat, Familiennachzug usw.).