Parteizeitung SVP-Klartext August 2016

Nachrichtendienstgesetz – Ein «Ja» für unsere Sicherheit

Am 25. September 2016 stimmen wir über das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG) ab. Ein «Ja» zu diesem Gesetz ist dringend notwendig. Die Mittel, welche dem Nachrichtendienst derzeit für die Beschaffung sicherheitsrelevanter Informationen zur Verfügung stehen, reichen im heutigen Technologiezeitalter nicht mehr aus.

 
Der Nachrichtendienst braucht dringend der Technik angepasste Beschaffungsmittel. Es ist zu begrüssen, dass gleichzeitig ein Bewilligungssystem dafür sorgt, dass diese Mittel mit Augenmass und nur in begründeten Fällen angewendet werden dürfen. Von einer «Massenüberwachung» – wie von der Gegnerschaft behauptet wird – kann somit keine Rede sein und der Eingriff in die persönliche Freiheit wird mit diesem Gesetz auf das absolut Notwendigste beschränkt.  Auch deshalb stimmte das Parlament dem Nachrichtendienstgesetz mit deutlichen Mehrheiten zu: der Nationalrat mit 145 zu 41 Stimmen bei 8 Enthaltungen und der Ständerat mit 35 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Darum: Stimmen auch Sie «Ja»!

Nachrichtendienste sind keineswegs eine Erfindung der Neuzeit. Bereits die Orte der Alten Eidgenossenschaft waren auf Nachrichten und Informationen angewiesen, um rechtzeitig Massnahmen gegen eine drohende Gefahr ergreifen zu können. Die Gesetzgebung für nachrichtendienstliche Aufgaben passt sich jeweils dem Umfeld der Bedrohung an, so auch in der Schweiz. Parallel dazu kontrollieren politische und fachspezifische Instanzen richtigerweise die Rechtmässigkeit der Handlungen des Nachrichtendienstes.

Weshalb braucht es einen Nachrichtendienst?
Ein Zweck der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist gemäss Artikel 2 der Bundesverfassung auch die Wahrung der Sicherheit des Landes. Basierend auf dieser Kernaufgabe hat die Schweiz ein Netzwerk aus sicherheitsrelevanten Teilen konstruiert, wobei jeder Teil seine spezifische Aufgabe hat. Elemente dieses Puzzles sind u.a.: Polizei, Gerichte, Strafvollzugsbehörden, Armee und eben der Nachrichtendienst. Nur mit allen Teilen ist das Puzzle komplett.

Struktur des alten und neuen Nachrichtendienstes
Der Nachrichtendienst besteht in seiner heutigen Form seit dem Jahr 2010. Damals wurde der «Strategische Nachrichtendienst» und der «Dienst für Analyse und Prävention» zusammengelegt. Die rechtliche Basis des Nachrichtendienstes ist derzeit im Wesentlichen in zwei Erlassen verteilt: dem Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) sowie im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Diese Gesetze definieren, wie der Nachrichtendienst seine Informationen beschaffen darf. Neu soll der Nachrichtendienst in einem einzigen Gesetz geregelt werden, dem Nachrichtendienstgesetz.

Verhältnismässiger Eingriff in die persönliche Freiheit
Jede Art von Kontrolle im Sinne der Sicherheit führt zu einer gewissen Einschränkung der persönlichen Freiheit. Bei der Ausarbeitung des Nachrichtendienstgesetzes wurde dieser Eingriff möglichst tief gehalten, um eine Massenüberwachung zu verhindern. Unbescholtene Bürger sollen nicht auf dem «Radar» des Nachrichtendienstes landen. Um dies zu garantieren, wurden bei der Datenüberwachung im Internet (sog. Kabelaufklärung) neben dem Bewilligungssystem auch technische Massnahmen beschlossen, damit ausschliesslich  nachrichtendienstlich relevante Informationen zum Nachrichtendienst fliessen.    

Notwendige materielle Änderungen
Der Nachrichtendienst des Bundes ist ein kleiner aber wirksamer und notwendiger Dienst. Mit der Zustimmung zum Nachrichtendienstgesetz reagiert das Parlament auf moderne Bedrohungen, die auf die Schweiz zukommen könnten. Heute darf der Nachrichtendienst nur Informationen an öffentlich zugänglichen Orten beschaffen. Angesichts der immer komplexeren Bedrohungsformen braucht der Nachrichtendienst dringend weitere Möglichkeiten, Informationen zu beschaffen und zu analysieren. Als neue Möglichkeiten vorgesehen sind u.a. der Einsatz von Ortungs- und Überwachungsgeräten an nicht öffentlichen Orten, das Eindringen in Computersysteme und -netzwerke sowie das Durchsuchen von Räumlichkeiten, Fahrzeugen oder Behältnissen. Richtigerweise dürfen derartige Beschaffungsmassnahmen nur dann angeordnet werden, wenn eine konkrete Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz vorliegt und die Massnahme im Einzelfall durch das Bundesverwaltungsgericht genehmigt und durch den Verteidigungsminister (nach Konsultation des Aussen- und Justizdepartementes) freigegeben wurde. Derzeit ist mit rund einem Duzend Fälle pro Jahr zu rechnen, bei denen solche Massnahmen angezeigt sind. Das sind zwar wenige Fälle, doch die Gefahr für die Bevölkerung, die von diesen Einzelfällen ausgehen kann, ist enorm. Deshalb ist ein «Ja» zum Nachrichtendienstgesetz am 25. September 2016 für mich unabdingbar.

 

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