Verfassungsbruch!
Mit der NICHT-Umsetzung des am 9. Februar 2014 von Volk und Ständen beschlossenen Auftrages der Steuerung der Zuwanderung begeht das Parlament einen in dieser absoluten Form einmaligen Verfassungsbruch. Die Bilanz nach fast drei Jahren Auftragsverweigerung der Bundesrats- und Parlamentsmehrheit ist katastrophal und die von FDP-Architekten entworfene Gesetzesruine ist nichts anderes als die vorauseilende Kapitulation vor der EU. Eine die Mehrheit von Volk und Ständen demütigende einseitige Unterwerfungserklärung.
Vergleichen wir doch den von Volk und Ständen beschlossenen Verfassungsauftrag mit dem nun vorliegenden Verfassungsbruch-Gesetz:
Art. 121a BV
1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig
►Nicht erfüllt!
2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt.
►Nicht erfüllt!
Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens.
►Nicht erfüllt!
Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.
►Nicht erfüllt!
3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer (nicht nur von Arbeitslosen und schon gar nicht von allen arbeitssuchenden EU-Bürgern) auszurichten, die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen.
►Nicht erfüllt!
Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.
►Nicht erfüllt!
4 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.
►Nicht erfüllt!
(Die Bundesrats- und Parlamentsmehrheit wollen jetzt sofort verfassungswidrig die masslose Zuwanderung auf Kroatien ausdehnen)!
Art. 197 BV
11. Übergangsbestimmung zu Art. 121a (Steuerung der Zuwanderung)
1 Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen.
►Nicht erfüllt!
Hier handelt die Bundesratsmehrheit sogar gegen seine eigenen Grundsätze, die der Bundesrat im Bericht vom 5. März 2010 über „das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht“ klipp und klar ausgeführt hat. Auf Seite 2317 steht wörtlich; „Wenn eine völkerrechtskonforme Umsetzung nicht möglich ist, ist als Ultima Ratio die die Kündigung des völkerrechtlichen Abkommens zu erwägen. Ist es das offensichtliche Ziel einer Initiative, gegen nicht zwingendes Völkerrecht zu verstossen, oder kann die neue Verfassungsbestimmung nicht völkerrechtskonform umgesetzt werden, so vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass die Annahme der Initiative durch Volks und Stände als Auftrag zur Kündigung der entgegenstehenden internationalen Verpflichtungen zu verstehen sind.“ Genau dies hat der Bundesrat in seiner Abstimmungsbotschaft auf Seite 36 zur Volksinitiative „Gegen Massenzuwanderung“ der Schweizer Stimmbevölkerung mitgeteilt. Die Bevölkerung hat also im vollen Wissen um die möglichen Folgen die Initiative angenommen.
Und was ist jetzt zu tun?
Auch diese Frage haben Volk und Stände mit dem neuen Verfassungsauftrag beschlossen und verbindlich in den Übergangsbestimmungen geregelt.
2 Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 121a drei Jahre nach dessen Annahme durch Volks und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg.
Genau das ist jetzt, nachdem überhaupt keine verfassungskonforme Ausführungsgesetzgebung existiert, vom Bundesrat zu tun. Die SVP-Fraktion fordert den Bundesrat auf, seinen verfassungsmässigen Auftrag zu erfüllen und bis am 9. Februar 2017 eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Sollte sich der Bundesrat diesem Verfassungsauftrag ebenfalls widersetzen, können Volk und Stände diesen Verfassungsbrechern nur noch mit einer Initiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit den Riegel schieben.
Ein Referendum gegen das Verfassungsbruch-Gesetz gäbe der Bundesrats- und Parlamentsmehrheit unter der Leitung der FDP nur die Möglichkeit die Mehrheit von Volk und Ständen eine weitere Runde undemokratisch an der Nase herumzuführen. Mit dem heute vorliegenden Verfassungsbruch wird unsere Demokratie mit Füssen getreten.
Dieses FDP-angeführte landesverräterische Vorgehen der Parlamentsmehrheit, feige von der CVP mit einer heuchlerischen Stimmenthaltung unterstützt, ist an Demokratieverachtung nicht mehr zu übertreffen. Ob die Wortschöpfung „Verfassungsbrecher“ bewusst oder zufällig das Wort Verbrecher enthält, kann jede und jeder hier im Parlament für sich selber beurteilen.
Masseneinwanderung geht weiter
Sicher ist: Die Mehrheit von Volk und Ständen wird hier in die Minderheit gesetzt. Die Massenzuwanderung geht ungesteuert weiter. Die Folgen dieser Entwicklung sind täglich spür- und erlebbar: Die Regeldichte im Arbeitsmarkt, die Arbeitslosigkeit und der Lohndruck nehmen zu. Die Mieten werden noch teurer und die Infrastrukturkosten werden ins Unermessliche steigen. Ein zubetoniertes Land, überfüllte Züge und verstopfte Strassen sind Alltag. Ausländerkriminalität, Asylmissbrauch, Kulturwandel in den Führungsetagen und eine immer weniger stattfindende Integration beeinträchtigen die Lebensqualität unserer Kinder und Grosskinder massiv. Die SVP kämpft unvermindert und konsequent weiter gegen diese Verfassungsbrecher und gegen die Massenzuwanderung.