Asylgesetzrevision: Ausdruck von Panik im Asylwesen
Dank einem Referendum der SVP wird am 5. Juni 2016 über Änderungen im Asylgesetz abgestimmt. Es gilt Gratis-Anwälte für Asylbewerber und Enteignungen von Liegenschaften für Asylunterkünfte zu verhindern. Das Volk hat das letzte Wort bei dieser völlig verfehlten und kontraproduktiven Asylgesetzrevision.
Die Zahlen laufen aus dem Ruder. 39‘523 Asylgesuche wurden im vergangenen Jahr in der Schweiz gestellt. Dieses Jahr rechnet das zuständige Departement wieder mit mindestens 40‘000 Asylgesuchen. Der Bund unternimmt nichts, um die Schweiz für Asylbewerber unattraktiv zu machen und die illegale Einwanderung zu verhindern. Im Gegenteil: Die Mehrheit von Bundesrat und Parlament betreibt Symptombekämpfung. Dies zeigt auch die Tatsache, dass der hohen Zahl neuer Gesuche nicht einmal 9000 kontrollierte Ausreisen aus dem Asylbereich gegenüberstehen.
Neue „Verteidiger-Industrie“
Mit Änderungen im Asylgesetz wollen Bundesrat und Parlament Gratis-Anwälte für alle Asylbewerber einführen. Die arbeiten freilich nicht gratis, sondern werden mit unserem Steuergeld finanziert. Somit wären Asylbewerber besser gestellt als jeder Schweizer Bürger. Oder hat Ihnen schon mal jemand einen Anwalt bezahlt? Die Folgen wären nicht nur tausende Rekurse gegen Asylentscheide, überlastete Gerichte und immense Mehrkosten jährlich, sondern vor allem eine neue „Verteidiger-Industrie“ auf Staatskosten, die rund um die Asylbewerber aufgebaut würde.
Asylchaos ausser Kontrolle
Die Zahl der Asylgesuche sank unter dem damaligen Justizminister Christoph Blocher auf unter 11‘000 jährlich. Bereits ein Jahr später brachte es seine Nachfolgerin Eveline Widmer-Schlumpf bereits wieder auf 16‘000 Gesuche, lange vor der Syrien-Krise übrigens. Simonetta Sommaruga aber schlägt alle Rekorde und bringt die Kantone und Gemeinden an Kapazitätsgrenzen bei der Aufnahme von Asylanten.
Politik der „offenen Haustüren“
Die Explosion der Asylbewerber-Zahlen ist die Folge einer jahrelangen, völlig falschen „Willkommens-Kultur“ und einer unverantwortlichen Politik der „offenen Haustüren“.
Immer mehr EU-Länder verabschieden sich faktisch von den Schengen- und Dublin-Abkommen. Sie hören auf, Asylbewerber zu registrieren, befestigen ihre Landesgrenzen, kündigen die Einführung von Grenzkontrollen an oder legen jährliche Obergrenzen für Asylbewerber fest.
Und was tut die Schweiz? Nichts. Die Verantwortlichen halten es nicht für nötig, Grenzkontrollen einzuführen, um illegale Migranten zurückzuweisen. Sie klammern sich ans gescheiterte Dublin-System. Auch die zur Abstimmung gelangende Revision baut auf diesem gescheiterten System auf und basiert damit bereits heute auf längst überholten Grundlagen.
Damit haben Bundesrat und Parlament – gegen den Willen der SVP – eine Revision des Asylgesetzes beschlossen, die das Problem zusätzlich verschärft.
Liegenschaften für Asylunterkünfte enteignen
Angesichts der spürbar aufkommenden „Panik“ bei Bund und Kantonen, die nur noch mit Mühe und viel Kreativität neue Unterkünfte für das Auffangen der Asylantenflut finden können, sieht das revidierte Asylgesetz sogar die Möglichkeit der Enteignung vor. Davon wird der Bund gegenüber den Kantonen oder Gemeinden bei der Errichtung von Asylunterkünften zweifellos Gebrauch machen, sollte er auf lokalen Widerstand stossen. Liegenschaften könnten so auch gegen den Willen der Besitzer zu Asylunterkünften gemacht werden. Das grundlegende Recht auf Eigentum wird der Asylindustrie geopfert. Und bezahlen müssten Liegenschaftenbesitzer ihre Anwälte natürlich selber.
Schweizerische Asyltradition sieht anders aus
Echte, an Leib und Leben bedrohte Asylsuchende bekommen in der Schweiz Hilfe. Illegale Migranten, auf der Suche nach einem besseren Leben, sind konsequent zurückzuweisen. Das ist unsere schweizerische Asyltradition. Für diese Tradition kämpft die SVP. Gratis-Anwälte und Enteignungen brauchen wir dazu nicht. Deshalb am 5. Juni Nein zum Asylgesetz.