Die Schweiz auf dem Weg zur Diktatur
Wer sieht, wie heute die Schweizer Gesetze, die schweizerische Ordnung, der schweizerische Gesetzgeber, also der Schweizer Bürger, ausgehebelt und umgekrempelt wird, wer sieht, dass Behörden, Gerichte und vor allem internationale, ausländische Gesetzgeber immer mehr das Sagen haben, der muss zum Schluss kommen: Bundesbern hat den Weg in die Diktatur angetreten.
Die Lage ist ernst: Wir stehen vor einem stillen Staatsstreich. Für Verwaltung, Regierung und Parlamentsmehrheit ist die Missachtung des Volkswillens zur Gewohnheit, wenn nicht zum Programm geworden ist. Der erbitterte Kampf gegen die Durchsetzungsinitiative von Politikern, Behörden, Verwaltung und Richtern ist ein deutliches Zeichen.
Die anderen Parteien wollen die kriminellen Ausländer nicht ausschaffen (Härtefallklausel), obwohl Volk und Kantone vor über fünf Jahren unmissverständlich die automatische Ausschaffung beschlossen haben.
Die Situation hat sich deutlich verschärft, nachdem sich nun auch die höchsten Richter des Landes, die Recht sprechen sollten, auch nicht mehr an das von Volk und Ständen gesetzte Recht halten. Sie beginnen, sich mit Verweis auf internationales Recht über den schweizerischen Gesetzgeber zu erheben. Dabei sieht unsere Verfassung ausdrücklich vor, dass die demokratischen Entscheide Vorrang vor der rechtlichen Auslegung haben. Die Schweizerinnen und Schweizer wollen keinen Richterstaat. Denn sie wissen aus der historischen Erfahrungen, dass sich in Diktaturen gerade die Richter den jeweiligen Diktatoren schnell und bereitwillig an den Hals geworfen haben.
Alarmierende Beispiele für diese Entwicklung sind neuere Entscheide unseres Bundesgerichts, speziell das verhängnisvolle Urteil vom 12. Oktober 2012 über die Ausschaffung eines mazedonischen Drogenhändlers. Hier nahm das Bundesgericht erstmals unmittelbar Einfluss auf einen Gesetzgebungsprozess im Parlament und machte sich gewissermassen selbst zum Gesetzgeber, indem es generell fremdes Recht über das Landesrecht stellt und das Schweizer Volk entrechtet. Ein stiller zwar, aber dennoch ein Staatsstreich. Die neueste Begründung für die Missachtung des Volkswillens ist die Aussage von zwei ehemaligen und eines amtierenden Bundesrichters, man wende sich gegen die Diktatur der (Volks-)Mehrheit! Offenbar wollen die Bundesrichter eine Diktatur der Minderheit!
Weiter hat am 26. November 2015 das Bundesgericht entschieden, im Sinne einer „möglichst parallelen Rechtssprechung“ die Praxis des Europäischen Gerichtshofs prinzipiell zu übernehmen; im Zweifel gilt also in Lausanne die Gesetzesauslegung der EU-Richter.
Das Volk, der Gesetzgeber, ist also nicht mehr frei, sondern muss sich gemäss den Bundesrichtern nicht dem Verfassungsgesetzgeber sondern dem EU-Willen, dem internationalen Recht unterziehen. Wir müssen uns also nicht nur vor fremden Richtern hüten, sondern zunehmend auch vor den eigenen Richtern!
Darum ist die Volksinitiative der SVP, wonach das Schweizer Recht verfassungsmässig Vorrang vor dem internationalen Recht haben muss, so wichtig. Die richterliche Unabhängigkeit ist hochzuhalten, damit die Richter das tun können, was sie müssen, aber nicht, damit sie tun können, was sie wollen. Sie haben Recht zu sprechen, sich aber nicht über das legitimierte schweizerische Recht hinwegzusetzen.
Die Aufgabe des Bundesgerichts ist in erster Linie der Schutz der Freiheit und der Rechte der Bürger.
Die SVP muss jetzt in einem Vorstoss verlangen, dass sämtliche Bundesrichter als Vertreter der dritten Gewalt vor der Vereinigten Bundesversammlung vereidigt werden – genau wie die Bundesräte, der Bundeskanzler, die Parlamentarier und im Kriegsfall der General. Sämtliche Bundesrichter sollen vor den versammelten 246 Vertretern von Volk und Ständen „vor Gott dem Allmächtigen“ schwören oder geloben, die schweizerische Verfassung und die schweizerischen Gesetze zu beachten und die Pflichten ihres Amtes gewissenhaft zu erfüllen.