Die Unternehmenssteuerreform III sichert Wohlstand und Arbeitsplätze
Wegen neuer internationaler Regelungen muss die Schweiz ihr Steuersystem anpassen. 24‘000 internationale Unternehmen, die zusammen mehr als 5 Milliarden Franken Steuern bezahlen und 150‘000 Mitarbeiter beschäftigen, könnten deshalb ins Ausland abwandern. Vor diesem Hintergrund verabschiedete das Parlament diese Sommersession die Unternehmenssteuerreform III. Die Reform gibt den Kantonen die steuerlichen Werkzeuge an die Hand, um den Wegzug dieser Firmen zu verhindern und ihre steuerliche Attraktivität zu erhalten.
Die OECD und die EU verlangen von der Schweiz die Abschaffung der tieferen Steuersätze für internationale Unternehmen. Die betroffenen 24‘000 Firmen sind für den Wirtschaftsstandort Schweiz wichtig. Sie kommen im Bund für rund die Hälfte und in vielen Kantonen für einen wesentlichen Teil der Gewinnsteuern auf. Zudem beschäftigen sie 150‘000 Mitarbeiter. Wenn sie abwandern, verliert die Schweiz diese Steuereinnahmen und diese Arbeitsplätze – und Schweizer Firmen und Privatpersonen müssten dafür aufkommen. Das will die Unternehmenssteuerreform verhindern.
Neue steuerliche Massnahmen für Unternehmen beschlossen
Damit die betroffenen Unternehmen nicht ins Ausland abwandern, stellte das Parlament einen Werkzeugkasten mit international akzeptierten steuerlichen Werkzeugen zusammen. Die Kantone können daraus die für ihre Unternehmen passenden Werkzeuge auswählen. So können Patenterträge und Forschungsaufwendungen neu von den Steuern abgezogen und Zinsen von Kapitalgesellschaften, sofern die Dividendenbesteuerung ein gewisses Minimum erreicht, geltend gemacht werden. In vielen Kantonen sind Steuersatzsenkungen zu erwarten. Für allfällige Steuerausfälle kompensiert der Bund die Kantone mit zusätzlichen Mitteln.
Arbeitsplätze sichern
Bereits während der Ausarbeitung der Reform kündigte die SP ein Referendum gegen die Vorlage an.
Die SVP unterstützt die Unternehmenssteuerreform III aus folgenden Gründen klar:
- Die Reform ist föderalistisch aufgebaut und respektiert die Kantonsautonomie.
- Die Reform sichert Steuereinnahmen bei Bund, Kantonen und Gemeinden.
- Die Reform verhindert den Wegzug von internationalen Firmen und deren Arbeitsplätze aus der Schweiz.
Mit der Unternehmenssteuerreform III kann der Steuerstandort Schweiz auch in Zukunft steuerlich attraktiv bleiben und der Wohlstand für jeden Einzelnen gewahrt werden.