Parteizeitung SVP-Klartext März 2016

Achtung! Beschlagnahmung.

Bundesrätin Sommaruga hat kürzlich zusammen mit dem Bundesrat beschlossen, dass Bund und Kantone Zivilschutzanlagen der Gemeinden zur «Bewältigung von Notlagen im Asylbereich» requirieren können. Da der Begriff Requirieren in meinem Vokabular kaum existiert, habe ich mich schlau gemacht, was denn das genau heissen könnte.

 
Requirieren heisst beschlagnahmen. Womit klar wird; sollten wir von einer Völkerwanderung mit tausenden, ja zehntausenden Menschen in wenigen Tagen heimgesucht werden, will der Bund den Gemeinden die Zivilschutzanlagen wegnehmen (beschlagnahmen). Statt die Grenzen gegenüber illegalen Grenzübertritten zu schützen und Grenzkontrollen mit Hilfe der Armee aufzuziehen, soll also lediglich die Verteilung von allen Neuankömmlingen sichergestellt werden.

Der nächste Schritt folgt dann am 5. Juni. Die dann zur Abstimmung gelangende Asylgesetzrevision gibt dem Bund die Möglichkeit, Grundstücke von Privatpersonen und Gemeinden für den Erwerb und den Bau von Bundeszentren nötigenfalls zu enteignen. So massive Eingriffe in die Eigentumsrechte, nur weil die zuständigen Behörden ihre Aufgaben im Vollzug und bei der Abschiebung abgewiesener Asylsuchender nicht mehr erfüllen, lehnen wir von der SVP entschieden ab.

Die Schweiz kennt sonst solche Enteignungsrechte nur für übergeordnete nationale Interessen wie zum Beispiel bei militärischen Bauten, die der Sicherheit des Landes dienen. Es kann und darf nicht sein, dass Schweizer Bürger und Gemeinden zwangsweise Grund und Boden hergeben müssen und dass die Gemeinden und ihre Bürger im Asylwesen immer weniger zu sagen haben.

Es ist bedenklich, dass die SVP einmal mehr die einzige Partei ist, die sich gegen die Enteignung der Gemeinden und unserer Bevölkerung wehren. Rüsten wir uns für ein glasklares Nein zur neuen Asylgesetzrevision!

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