Geht dem Eigenmietwert die Luft aus?
Der Eigenmietwert bestraft Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum, indem das steuerbare Einkommen durch einen fiktiv errechneten Mietwert erhöht wird. Dadurch wird das verfügbare Einkommen reduziert, ohne dass ein tatsächlicher Mehrwert entsteht.
Ein Jahrhundert Bestrafung der Eigentümer
Im Zuge des ersten Weltkriegs wurde der Eigenmietwert als übergangsmässig befristete Notabgabe eingeführt, um Zinsausfälle zu kompensieren. Wie häufig bei übergangsmässig eingeführten Steuern und Abgaben wurde schnell offensichtlich, dass hier für den Staat eine willkommene Einnahmequelle besteht. So wurde die Steuer im Laufe der Jahre von einer Notabgabe in ordentliches Recht umgewandelt. Der Eigenmietwert bestraft heute mehr denn je Wohneigentümer, die ihre eigenen vier Wände selber bewohnen.
Besonders Rentner leiden
Die Eigenmietwertbesteuerung belastet grundsätzlich alle Wohneigentümer. Besonders bestraft sind die älteren Generationen. Sie haben die eigenen vier Wände oftmals als Altersvorsorge erworben und die Hypotheken amortisiert. Mit Eintritt in das Rentenalter sinkt das verfügbare Einkommen, nicht aber die Steuerbelastung durch den Eigenmietwert. Nicht selten muss nun jeder Rappen umgedreht oder gar ein Verkauf in Betracht gezogen werden.
Bedürfnis der Bevölkerung
Der Hauseigentümerverband (HEV Schweiz) hat im vergangenen Jahr in gerade mal vier Monaten über 145‘000 Unterschriften für die Petition „Eigenmietwert abschaffen“ gesammelt. Das Ziel war es, die Diskussion um den Eigenmietwert anzuheizen und auf die Interessen der Wohneigentümer aufmerksam zu machen. Im Zuge dessen schlug die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben einen generellen Systemwechsel vor, der auch von der nationalrätlichen Schwesterkommission unterstützt wurde. Die Vorstoss „Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung“ sieht eine Aufhebung der Wohneigentumsbesteuerung bei selbstgenutztem Wohneigentum unter gleichzeitiger Aufhebung der Abzugsmöglichkeiten vor.
Lösung wird auf sich warten lassen
Die Zustimmung beider Kommissionen zum generellen Systemwechsel ist erfreulich und ein erster Schritt in die richtige Richtung. Dennoch liegt noch ein weiter Weg vor den betroffenen Wohneigentümern, die sich weiterhin in Geduld üben müssen. Denn nun hat die ständerätliche Kommission zwei Jahre Zeit, einen konkreten Gesetzesvorschlag zur Umsetzung des Vorstosses zu verfassen und diesen dann zur Beratung in die Räte zu geben. Es bleibt zu hoffen, dass die Ausarbeitung des Entwurfs rasch vorwärts geht und in den Räten Zustimmung findet, damit die über hundertjährige Bestrafung der Wohneigentümer bald ein Ende findet.