SVP unterstützt Schein-Referendum nicht
Die Delegierten der SVP Schweiz sagten am 14. Januar mit 248 zu 5 Stimmen Nein zur Unterstützung des Scheinreferendums gegen die Nicht-Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Die SVP will, dass die Verfassung durchgesetzt und die masslose Zuwanderung endlich gestoppt wird. Weder ein Ja noch ein Nein zu diesem «Nichtdurchsetzungsgesetz» des Parlaments stoppt jedoch die Masseneinwanderung.
Bringen wir’s auf den Punkt: Die Parlamentsmehrheit, bestehend aus Sozialisten und Mitteparteien, hat das Schweizer Volk im letzten Dezember einmal mehr «verseckelt». Sie haben etwas Hinterhältiges getan. Sie haben den Volkswillen nicht umgesetzt und gleichzeitig die Verfassung gebrochen. Mit einem Referendum würde man das gleiche ein zweites Mal tun. Sagt das Volk ja zum Referendum, wäre die Masseneinwanderungsinitiative nicht umgesetzt – sagt es nein, ebenfalls nicht. Das ist nicht demokratisch. Das ist hinterhältig. Deshalb macht die SVP nicht mit.
Schleichender Beitritt in die EU
Es geht den Linken darum, die direkte Demokratie auszuschalten, indem man dem Volk zeigt, dass die Volksentscheide wirkungslos sind. Das Volk soll zermürbt und abstimmungsmüde gemacht werden. Sonst kann man nicht in die Europäische Union. Und letztlich geht es den meisten nur darum. Die Schweiz soll schrittweise in die EU geführt werden. Auf allen Ebenen wird in diese Richtung gearbeitet. So erklärt man das Völkerrecht plötzlich als «demokratisches Recht», das dem Schweizer Recht vorgeht. Ein von Ausländern gemachtes Recht soll plötzlich über allem stehen.
Ende der Personenfreizügigkeit
Volk und Stände haben die Personenfreizügigkeit verfassungsmässig am 9. Februar 2014 abgelehnt. Der damals beschlossene Verfassungsartikel 121a ist das Gegenteil der Personenfreizügigkeit. Dies hat auch der Bundesrat vor der Abstimmung stets betont, nach der Abstimmung jedoch eine Kehrtwende gemacht. Aber was ist denn eigentlich die Personenfreizügigkeit? Die Personenfreizügigkeit gibt einem Ausländer den Rechtsanspruch, in unserem Staat Arbeit zu suchen, und ohne besondere Bewilligung zu arbeiten. Zu diesem Zweck kann er dann auch in der Schweiz wohnen, die Familie nachziehen. Er hat hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, Sozialleistungen usw. gleich behandelt zu werden wie die schweizerischen Staatsangehörigen. Die Personenfreizügigkeit schadet der Schweiz.
Die Delegierten haben deshalb dem Parteileitungsausschuss den Auftrag gegeben bis zum 24. Juni 2017 Lösungsvarianten auszuarbeiten und vorzulegen, wie die masslose Zuwanderung endlich gestoppt werden kann, beispielsweise durch ein verfassungsmässiges Verbot der Personenfreizügigkeit allgemein – nicht nur mit der EU.