Nein zur erleichterten Einbürgerung
Schon heute können sich junge Ausländerinnen und Ausländer problemlos einbürgern, wenn sie die Auflagen erfüllen und integriert sind. Doch viele wollen das gar nicht. Es gibt also keinen Grund, die Einbürgerungspraxis ein weiteres Mal aufzuweichen.
Die Waadtländer SP-Nationalrätin Ada Marra begründete ihre Begeisterung für diese Vorlage anlässlich der Parlamentsdebatte am 27. September 2016 damit, die wahre mit dieser Verfassungsänderung einhergehende Änderung sei, dass der Kandidat seine Integration nicht mehr beweisen müsse. Bei dieser jungen Personengruppe könne von ihrem Vorliegen ausgegangen werden.
Keine Kontrolle mehr
In der Tat ist dieser Paradigmenwechsel Kernstück der Vorlage, die Konsequenzen für unsere Gesellschaft und unser Land dürften fatal sein: Gefährder und Schläfer würden ebenso unbesehen erleichtert eingebürgert wie Schüler, die keiner weiblichen Lehrperson die Hand schütteln. Abgesehen davon könnten sich auch Eltern mit radikaler Gesinnung oder mit Vorstrafen ein Bleiberecht durch die Einbürgerung ihrer minderjährigen Kinder sichern.
Zu leichtfertig vorgenommeneEinbürgerungen schaden der Sache
Sie schaden der sich korrekt verhaltenden ausländischen Bevölkerung, schaden den zurecht Eingebürgerten, schaden dem sozialen Zusammenhalt, aber auch der Schweiz und ihrem Staatswesen an sich.
Überprüfung vor Ort
Eine sorgfältige Überprüfung, nahe beim Einbürgerungswilligen (nämlich bei der Gemeinde) ist daher richtig. Die tatsächliche Integration sollte ausschlaggebend sein für eine Einbürgerung, nicht der Geburtsort und fünf Jahre Schulbesuch in der Schweiz. Denn, die kurze Mindestdauer des Wohnsitzerfordernisses von fünf Jahren lässt keine abschliessende Beurteilung der gelungenen Integration zu.
Nicht wenige eingebürgerte «Neuschweizer» verstehen keine Landessprache, anerkennen die hiesigen Sitten nicht oder werden bereits kurz nach der Einbürgerung straffällig. Statistisch werden diese Personen dann aber als Schweizer erfasst. Damit hat man viele Ausländerprobleme einfach «eingebürgert».
Die Einbürgerung sollte immer der letzte Schritt der Integration sein und darf nur bei korrektem Verhalten, eigener Existenzgrundlage und guter Kenntnis mindestens einer Landessprache erteilt werden.
Deshalb sagt die SVP klar NEIN zur erleichterten Einbürgerung. Mehr Kontrolle, statt Erleichterungen, ist das Gebot der Stunde bei den Einbürgerungen.