Bundesrat will MEI mit neuer Volksabstimmung kippen
Der Bundesrat gibt zu, dass der vom Parlament beschlossene „Inländervorrang light“ die geltende Bundesverfassung nicht umsetzt. Deshalb will er den Verfassungsauftrag zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) mit einem Gegenentwurf zur RASA-Initiative kippen. Das geht gar nicht. Schon jetzt ist daher klar: Das Volk muss zweimal NEIN stimmen.
Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände Ja gesagt zur Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung». Im letzten Dezember haben die Mehrheit von Nationalrat und Ständerat, statt den Volkswillen umzusetzen, einen wirkungslosen «Inländervorrang light» beschlossen, welcher mit der verfassungsrechtlich gebotenen Steuerung der Zuwanderung nichts zu tun hat. Damit hat das Parlament die Verfassung in einer Art und Weise gebrochen, wie es in der direkten Demokratie der Eidgenossenschaft bisher noch nie passiert ist.
Politische Eliten stellen sich über das Volk
Der Bundesrat weiss das. Der Natio-nalrat weiss es. Und der Ständerat weiss es auch. Sie alle haben wohl deswegen ein schlechtes Gewissen. Um wieder ruhig schlafen zu können, soll nun der Verfassungsauftrag in Artikel 121a BV (also der Volkswille) abgeändert und dem Entscheid des Parlaments angepasst werden. Oder anders formuliert: Künftig entscheidet das Volk zwar an der Urne. Der Volksentscheid wird dann vom Parlament aber so umgesetzt, wie es will. Danach wird der Volksauftrag einfach den Beschlüssen des Parlaments angepasst. Das wäre zweifelsfrei eine «neue Form der Demokratie», die bald vergleichbar mit nordkoreanischen Verhältnissen ist.
Mit neuer Abstimmung das Volk verseckeln
Konkret ist folgendes geplant: Demnächst soll das Schweizer Volk über die RASA-Initiative abstimmen. Diese will den Volksentscheid zur MEI gänzlich rückgängig machen. Der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments wollen diesen Volksentscheid am liebsten ebenfalls rückgängig machen. Damit dies gelingt, stellen sie der RASA-Initiative einen Gegenentwurf gegenüber. Denn wenn das Volk auswählen kann, folgt es bekanntlich eher dem Bundesrat und stimmt dem Gegenentwurf zu. Das zeigt die Geschichte. Doch in diesem Fall wird die MEI nicht nur mit der RASA-Initiative, sondern auch mit dem Gegenentwurf gekippt. Deshalb werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zweimal Nein stimmen müssen.
Die beiden Gegenentwürfe im Detail
Das zeigen die beiden Gegenentwürfe, die sich bis Ende Februar in der Vernehmlassung befanden. Beide sind für die SVP nicht akzeptierbar.
- Variante 1
Die souveräne Regelung der Zuwanderung durch die Schweiz soll nur so weit zugelassen werden, als ihr nicht «völkerrechtliche Verträge […] von grosser Tragweite für die Stellung der Schweiz in Europa» entgegenstehen. Der Gegenentwurf Variante 1 verhindert die eigenständige Steuerung der Zuwanderung durch die Schweiz, indem er fremdes Recht über eigenes Recht und den Volkswillen stellt. Der Souverän hat genau das Gegenteil von Variante 1 beschlossen. (z.B. Art. 121a Abs. 4 BV: «Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen»)
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Variante 2
Artikel 121a BV soll unverändert stehenbleiben, aber die Übergangsbestimmung mit der ohnehin abgelaufenen dreijährigen Frist für die gesetzliche und vertragliche Regelung (Art. 197 Ziff. 11 BV) würde gestrichen. Das heisst, Bundesrat und Parlament hätten Zeit ohne Ende, um die Zuwanderung zu senken oder eben nicht zu senken. Der Auftrag dazu bliebe bestehen. Und falls die Herren der EU irgendeinmal etwas an der Ausgangslage des Freizügigkeitsabkommens bereit sind zu ändern, könnte vielleicht ein Teil des Volksauftrags umgesetzt werden. Der Gegenentwurf Variante 2 unterwirft die Umsetzung der MEI dem Goodwill der EU und den politischen Launen der Verlierer der Volksabstimmung über die MEI, die in Bundesbern die Mehrheit stellen. Was nützen Volksentscheide, wenn deren Umsetzung auf unbestimmte Zeit verschoben werden kann?
2x NEIN stimmen
Die RASA-Initiative und ein allfälliger Gegenentwurf (welcher immer es sein wird) sind an der Urne wuchtig abzulehnen. So würde die MEI und Art. 121a der Bundesverfassung ein zweites Mal durch das Volk bestätigt und die Pflicht zur wirksamen Steuerung der Zuwanderung bliebe damit als Verfassungsauftrag ebenfalls bestehen.