Parteizeitung SVP-Klartext März 2017

Die «Kalte Dusche» Energiegesetz

Das am 21. Mai 2017 zur Abstimmung kommende Energiegesetz hat massive Auswirkungen auf das gesamte Leben der Bevölkerung. So kostet der Umbau unseres Energiesystems bis zum Jahre 2050 enorme 200 Milliarden Franken. Ebenso soll der Energieverbrauch aller Energieträger, also Benzin, Heizöl, Gas, Holz etc. um satte 43 Prozent reduziert werden. Die damit verbundenen Massnahmen haben es in sich:

 

Eigentümer und Mieter
Ein grosser Teil der geplanten Massnahmen wird den Gebäudebereich betreffen. Um die praktische Halbierung des Energieverbrauchs zu erreichen, wird der komplette Gebäudebereich saniert werden müssen. Dies führt zu massiven Mehrkosten für Eigentümer und Mieter, welche die staatlich verordneten Zwangssanierungen der Gebäudehülle (Fassade, Dächer und Fenster) bezahlen müssen. Mit der Sanierung sinkt aber gleichzeitig auch der Komfort. Gewisse Gebäudestandards verbieten nämlich das Lüften – anstelle natürlicher Frischluft wird man künftig also abgestandenen Lüftungsgeschmack atmen müssen.

Änderungen gibt es aber auch im Wärmebereich der Gebäude. So sollen gemäss Planung des Bundes ab 2029 Ölheizungen verboten werden. Diese Massnahme führt z.B. bei einem Einfamilienhaus zu Mehrkosten von 30’000 Franken beim Ersatz einer Heizung (Wärmepumpe mit Erdsonde statt Ölheizung) – bezahlt vom Eigentümer bzw. dem darin wohnenden Mieter.

Mobilität
Auch die Autofahrer kommen nicht ungeschoren davon. Sie werden durch die im Gesetz vorgesehene Halbierung des Energieverbrauchs gezwungen werden, Autos mit schwächeren Motoren anzuschaffen, was in unserem gebirgigen Land und den strengen Wintern insbesondere die Bevölkerung in den Rand- und Bergregionen treffen wird, welche nicht auf den öffentlichen Verkehr, wie die Städter, ausweichen können. Die Autokosten werden im Übrigen trotz weniger Verbrauch nicht sinken, da z.B. der Benzinpreis, um eine Lenkung zu erzielen, stetig teurer wird.

Gewerbe und Konsument
Auch beim Gewerbe und beim Konsument fallen Mehrkosten an. Der Gewerbler muss funktionierende Maschinen aufgrund neuer strengerer Vorgaben ersetzen und gleichzeitig zahlt er drauf, da die Energiekosten höheren sein werden als die Einsparungen. Dies verteuert seine Produkte und vermindert die Chancen auf dem Markt einen Käufer dafür zu finden. Für den Konsumenten wird die Sache ebenfalls teurer, da die gesamte Warenkette in der Schweiz mit Mehrkosten belastet wird. Der Einkauf im nahen Ausland wäre dadurch noch attraktiver – zum Nachteil unserer bereits heute stark unter Druck stehenden Wirtschaft und deren Arbeitsplätze.

Staatlicher Zwang und Umerziehung
Die Vorgaben des Energiegesetzes mit der praktischen Halbierung des Verbrauchs in den nächsten 18 Jahren betrifft die gesamte Gesellschaft. Um dieses utopische Ziel zu erreichen, werden nicht nur die Kosten der Energieträger erhöht und Vorgaben bei den oben stehenden Bereichen gemacht, NEIN der Bund und sein Beamtenheer werden mit weiteren Zwangs- und Umerziehungsmassnahmen versuchen, direkt in unsere persönliche Freiheit einzugreifen:

Nur noch einmal pro Woche Fleisch essen (in gewissen Altersheimen bereits Tatsache)? Ein Verbot für Südfrüchte (Ananas, Avocado, Banane, Feige, Mango etc.)? Reisekontingente für die Bevölkerung? Autofahren nur noch jeden zweiten Tag (Road Pricing lässt grüssen)?

Oder wie wäre es mit einer staatlich vorgeschriebenen Zimmertemperatur von 15 Grad im Winter? Einem Verbot von Ventilatoren im Sommer? Auf Befehl des Staates nur noch kalt duschen? Was heute absurd klingen mag, ist in 10-20 Jahren mit dem neuen Energiegesetz traurige Tatsache…

 

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