Parteizeitung SVP-Klartext Mai 2017

EU-Entwaffnungswahn

Brüssel startet eine neue bürokratische Offensive gegen die bewährte Milizarmee sowie den Schiesssport der Schweiz. Unter dem Deckmantel „Terrorismusbekämpfung“ sollen Armeeangehörige sowie unbescholtene Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt werden! So nicht, meine lieben Brüsseler!

 

Im Nachgang zu den Anschlägen von Paris sah es die Europäische Union (EU) als notwendig an, Massnahmen zu ergreifen. Statt allerdings die Mängel im Sicherheitssystem zu beheben, namentlich bei den Grenzkontrollen, schlug das EU-Parlament am 14. März eine Verschärfung der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen vor. Der EU-Ministerrat hat diese Verschärfung nun am 25. April bestätigt. Würde die Schweiz diese auf Grund des Abkommens von Schengen sowie des Schengener Durchführungsübereinkommens übernehmen, käme es zur faktischen Abschaffung des Schiesssports, der Jagd und des Sammlerwesens.

Einschneidende Massnahmen
Auf die Schweiz würden namentlich folgende Massnahmen zukommen:

• Einsetzung einer Behörde, welche regelmässig kontrollieren muss, ob deaktivierte Waffen auch tatsächlich dauerhaft unbrauchbar sind;

• Registrierung aller wesentlichen Bestandteile von Waffen sowie aller deaktivierten Waffen; die Einführung eines nationalen Waffenregisters hat der Souverän bisher abgelehnt und setzt vielmehr auf die Verknüpfung der kantonalen Register;

• Informationsaustausch innerhalb der EU bzw. den Schengen-Staaten, damit Personen, die in einem Land keine Waffe erwerben dürfen, nicht auf ein anderes Land ausweichen können;

• Einschaltung einer Behörde bei Online-Käufen;

• Verbot von Sturmgewehren mit Magazinen von mehr als 10 Schuss; derzeit sind Magazine mit bis zu 20 Schuss oder mehr in der Schweiz in Gebrauch;

• Bedürfnisnachweis für Waffenbesitzer, um eine Waffe behalten bzw. erwerben zu dürfen;

• regelmässige medizinisch-psychologische Tests für Waffenbesitzer (anfangs theoretisch freiwillig);

• Verpflichtung für Waffenhalter, Mitglied in einem Schützenverein zu werden und eine Teilnahmepflicht zu erfüllen;

• entschädigungslose Enteignung bei Nichterfüllen der Bedingungen!

Der Bundesrat ist nun gefordert, die „Entwaffnungs-Richtlinie“ nicht zu übernehmen. Ansonsten bleibt nur der Weg über das Referendum.

 

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden