Kein Land gewährt dem internationalen Recht einen derartigen Vorrang vor der eigenen Verfassung
Noch im März 2010 schrieb der Bundesrat in einem Bericht: „In keinem Staat wird zudem dem Völkerrecht uneingeschränkt der Vorrang vor dem Landesrecht eingeräumt …“ in keinem Staat also.
Weshalb soll die Schweiz, das freiheitlichste Land der Welt, ausgerechnet das erste Land werden, in welchem dem Völkerrecht uneingeschränkt der Vorrang vor dem Landesrecht eingeräumt wird? Das dürfen wir nicht zulassen.
Volksentscheide sind keine Umfrageergebnisse. Es sind die Stimmbürger, die in unserem Land bestimmen. Wir Schweizerinnen und Schweizer sind keine Marionetten der sogenannten Eliten der EU und der fremden Richter. Die Selbstbestimmung der Schweiz ist das, was die Schweiz ausmacht.
Die Selbstbestimmungs-Initiative stellt sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger bestimmen können, welches Recht, welche Regeln für die Schweiz gelten.