«Die Schweiz auf dem Weg zur Knechtschaft»
Zum Anlass der 30. Albisgüetli Tagung hielt Christoph Blocher eine engagierte Rede über die Beweggründe die zur Gründung der Bundesverfassung von 1848 führten. Bereits zu dieser Zeit war es notwendig, dass die freien Bürger gegen die Eliten kämpften, um die Freiheit gegen die Knechtschaft zu verteidigen.
Jede Generation muss erneut um ihre Freiheit kämpfen. Schon damals, im 19. Jahrhundert, wollten die europäischen Mächte nicht zulassen, dass sich die Schweiz eine freiheitliche Bundesverfassung gab. Die freiheitliche Bundesverfassung von 1848 entfaltete ihre segensreiche Wirkung im Laufe der Jahrzehnte. Sie garantierte die Unabhängigkeit der Schweiz, die demokratischen und wirtschaftlichen Volksrechte und die weltoffene Marktwirtschaft.
So auch 1848, als die Eidgenossenschaft den Mut hatte, gegen den Willen der umliegenden Staaten aus einem lockeren Staatenbund einen freiheitlich-demokratischen Bundesstaat zu schaffen. Alle umliegenden Länder drohten und erpressten die Schweiz, damit diese kein Sonderfall der Freiheit werde. Doch der Schöpfer der Bundesverfassung, der damalige Tagsatzungspräsident und spätere Berner Bundesrat Ulrich Ochsenbein, reagierte mit diesen Worten: «Sollte das Unwahrscheinliche, eine fremde Einmischung in die inneren Angelegenheit der Eidgenossenschaft, versucht werden, so soll die Welt wissen, dass die Schweiz, stark durch ihr gutes Recht, gross durch die überall hin verzweigten Sympathien aller freien und nach Freiheit ringenden Völker, die letzte Kraft und das letzte Herzblut aufzuopfern wissen wird.» Oh, wenn doch heute noch solche Ochsenbeins in Bern regieren würden! Nicht Küsse hat der Bundespräsident damals ausgetauscht, sondern klare, ehrliche Worte gesprochen!
Die politischen Eliten haben die Abstimmung über den EWR nie verdaut
Vor 25 Jahren stand 1992 die Freiheit unseres Landes wiederum vor einer besonders schweren Prüfung. Fast die gesamte politische Elite drängte in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), um dann der EU beizutreten. Das war für die SVP unakzeptabel. Es war ein Startschuss im Kampf für die schweizerische Freiheit und führte dann zu einer scharfen Abgrenzung. Leider auch und besonders gegenüber den bürgerlichen Parteien, die zusammen mit den Linken und allen anderen die Schweiz preisgeben wollten. Aber am 6. Dezember 1992 lehnten die Schweizerinnen und Schweizer bei einer Stimmbeteiligung von fast 80 Prozent den EWR-Beitritt ab!
Wo stehen wir heute? Leider ist ungeschminkt festzustellen: Sie haben den Volksentscheid von 1992 nie akzeptiert. Der Volkswille – das Haupthindernis der Freiheit und das grosse Hindernis gegen den EU-Beitritt – musste umgangen, missachtet und ausgeschaltet werden. Man legte schliesslich einen Zacken zu und begann, Verfassungsbestimmungen nicht mehr zu erfüllen oder das Gegenteil zu tun, was schliesslich in einem juristischen Staatstreich endete. Seit einigen Jahren schalten alle drei Staatsgewalten das Stimmrecht der Bürger aus und stellen das internationale Recht vor das von Volk und Ständen geschaffene Recht.
Verfassungsbetrug wurde zur Arbeitsdevise
Mit Lügen, Falschaussagen und Fehlprognosen eine Abstimmung verfälschen ist eins. Was aber ist zu tun, wenn das Schweizer Volk trotzdem anders stimmt, als es die Mehrheit der Politiker will? Man versuchte, die Bundesverfassung gar nicht umzusetzen – wie es bei der Masseinwanderungsinitiative geschah. Plötzlich wurde Verfassungsbetrug zur Arbeitsdevise.
Es ist einmalig, dass alle drei Staatsgewalten – Regierung, Parlament und Bundesgericht – die oberste Staatsgewalt, die Bürger, entmachten.
Die SVP ist entschlossen, dem Staatsstreich in geordneten Bahnen entgegenzutreten. Aber wir gehen unseren richtigen Weg zunächst im Parlament und, wenn wir vom Parlament und vom Bundesrat in die Minderheit versetzt werden, mit dem Volk, für das Volk und durch das Volk! In allen Staaten steht die eigene Verfassung über dem internationalen Recht. Nur die Schweiz soll hier eine Ausnahme bilden. Gerade die Schweiz als liberales Land?