Warum trotzdem JA zur Finanzvorlage
Die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer sind die bedeutendsten Einnahmequellen des Bundes. Das Recht des Bundes, diese Steuern zu erheben, ist bis 2020 befristet. Mit der neuen Finanzordnung 2021 soll dieses Recht bis Ende 2035 verlängert werden. Nachfolgend die Gründe, weshalb die SVP ein JA empfiehlt.
Die SVP hat die ursprüngliche Finanzordnung bekämpft. Der Bundesrat wollte die zeitliche Limitierung komplett aufgeben. Diese Position des Bundesrates war demokratisch sehr fragwürdig, denn die Begrenzung hat eine wichtige Kontroll- und Mitbestimmungsfunktion. Der Souverän kann und muss sich somit regelmässig mit der Finanz- und Steuerpolitik auseinandersetzen und kann die Politik des Bundes kritisch hinterfragen. Die SVP hat sich deshalb bereits im Vernehmlassungsverfahren klar gegen die vom Bundesrat geplante Abschaffung der zeitlichen Befristung ausgesprochen. Aufgrund weiterer kritischer Stimmen aus dem Vernehmlassungsverfahren verzichtete der Bundesrat in seiner Botschaft schliesslich auf die Aufhebung der zeitlichen Befristung.
Parlament, Volk und Stände müssen JA sagen können
Für mich als Unternehmerin ist die fortlaufende Überprüfung der Unternehmensfinanzen eine notwendige Massnahme, um unseren Betrieb gewinnbringend und zukunftsorientiert zu führen – dasselbe soll auch für die Staatsfinanzen gelten. Ohne dieses Instrument der Befristung wäre die Finanzpolitik fast ausschliesslich in den Händen von Beamten und uns Politikern. Auch die Finanzhoheit der Kantone würde dabei stark beschnitten. Das konnten wir glücklicherweise verhindern. Die SVP ist der Ansicht, dass die befristete Erhebung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ist. Es ist ein bereits existierendes und geeignetes Instrument, um die Ausgabenfreudigkeit des Staates zu bremsen. In der Sommersession 2017 hat das Parlament einstimmig dafür gestimmt, dass die zeitliche Limitierung um 15 Jahre verlängert wird.
SVP empfiehlt ein zurückhaltendes JA zur Finanzordnung 2021
Es ist eigentlich einfach: Wir wollen keinen Umbau des Steuersystems, sondern eine Stärkung der Volkssouveränität. Durch das obligatorische Referendum wird die demokratische Kontrolle garantiert. Mit der Annahme der Finanzordnung 2021 werden die Bundesfinanzen auf eine neue Verfassungsgrundlage gesetzt und wird unserer föderalen und demokratischen Tradition Rechnung getragen – darum sage ich JA am 4. März 2018 zur Finanzordnung 2021.