Touristen-Sprachniveau genügt für Einbürgerungen nicht
Die SVP konnte sich im Kanton Thurgau gegen Mitte-links durchsetzen und die sprachlichen Anforderungen für eine Einbürgerung erhöhen. Damit dürfte der unsägliche Dolmetscher-Beizug von Behörden im Kontakt mit «Neu-Schweizern» bald der Vergangenheit angehören.
Wer sich einbürgern lassen will, muss erfolgreich integriert sein. So steht es im eidgenössischen Bürgerrechtsgesetz. Was aber heisst das? Das Schlüsselkriterium sind die Sprachkenntnisse: Wer nicht gut Deutsch kann, kann nicht er-folgreich integriert sein. Die Sprache ist der Schlüssel zu Land und Leuten, zur Gesellschaft, Arbeitswelt, Politik und Kultur. Die Bürgerrechtsverordnung regelt die sprachlichen Mindestanforderungen. Sie verweist dafür auf den sechsstufigen europäischen Referenzrahmen für Sprachen: Wer sich einbürgern lassen will, muss mindestens B1 mündlich (Stufe 3) und A2 schriftlich (Stufe 2) aufweisen. Diese Vorgabe ist zu tief. Wer schriftlich A2 aufweist, kann nur einfachste Kurztexte lesen, bspw. eine Speisekarte oder einen Fahrplan, aber keine Zeitung. Wer mündlich B1 aufweist, kann zwar die meisten Situationen bewältigen, denen man als Tourist auf Reisen begegnet, aber kein normales Gespräch mit Einheimischen führen (siehe Grafik). Dennoch haben leider fast alle Kantone das Bundesminimum (A2/B1) übernommen.
Dolmetscher für «Neu-Schweizer»
Es ist eine traurige Tatsache: Immer öfter benötigen Behörden Dolmetscher, um sich mit «Neu-Schweizern» zu verständigen. Das kann und darf nicht sein! Ein Austausch mit Einheimischen muss spontan und unkompliziert möglich sein. Nicht vertiefte politische oder fachliche Diskussionen, aber normale Gespräche. Dafür braucht es mündlich und schriftlich je eine Stufe mehr. Es geht wohlgemerkt nicht um Aufenthaltsbewilligungen, sondern immerhin um das Schweizer Bürgerrecht! Wir wollen nicht möglichst viele, sondern nur gut integrierte neue Mitbürgerinnen und Mitbürger – mit denen wir uns auf Deutsch und ohne Dolmetscher unterhalten können.
Erfolg der SVP im Thurgau
Trotz heftigem Widerstand der zuständigen Regierungsrätin und von SP/GP/CVP/EVP/GLP/BDP konnten wir uns durchsetzen. Der Grosse Rat hat meinen Antrag angenommen: Wer sich im Thurgau einbürgern will, muss künftig Deutsch mündlich B2 (statt nur B1) und schriftlich B1 (statt nur A2) nachweisen. Als einziger Kanton hat der Thurgau damit dank der SVP ein vernünftiges Sprachniveau im Gesetz verankert – im besten Bürgerrechtsgesetz der Schweiz. Es wäre sehr zu begrüssen, wenn andere Kantone diesem Beispiel folgen würden!