Für eine qualifizierte Geschwindigkeitsüberschreitung: Mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe, gleich viel wie bei einer Vergewaltigung!
Die Fehlentwicklungen im schweizerischen Sanktionssystem müssen rasch beseitigt werden. Aber der Ständerat hat die Strafrahmenharmonisierung in einer Subkommission begraben.
Der Trend zur Kriminalisierung ehrlicher Menschen und zur Verwöhnung schwerer Krimineller wird zweifellos eine historische Entwicklung unserer Zeit bleiben, dominiert von den emotionalen und ideologischen Exzessen, denen der Schweizer Gesetzgeber in den letzten dreissig Jahren stets nachgegeben hat. Dies führte zum übertrieben repressiven Massnahmenpaket Via Sicura für Strassenverkehrsdelikte einerseits und zu Geldstrafen von zehn Franken pro Tag andererseits, über die Kriminaltouristen und Drogendealer nur lachen.
Lange kämpfte die SVP als einzige Partei gegen diesen Missstand. Dies, weil ein ungerechtes und uneinheitliches Strafrecht nicht glaubwürdig ist und daher nicht respektiert wird. Der Antrag der SVP auf ein faires Sanktionssystem, das heisst, dass die vorgesehenen Sanktionen im Verhältnis zu den geschützten Rechtsgütern stehen und auch durchgesetzt werden, um so bei den Strafen nicht vollständig von der Schwere des Verschuldens abzuweichen, wurde schliesslich gehört. Auf Druck der überwiesenen Vorstösse von Verena Herzog (SVP TG; «Opferschutz stärken. Gerichtlichen Anordnungen mehr Nachachtung verschaffen») und Natalie Rickli (SVP ZH; «Vergewaltigung, Verschärfung von Sanktionen»), legte der Bundesrat dem Parlament letztes Jahr endlich die Botschaft zur Harmonisierung der Strafrahmen und zur Anpassung des Nebenstrafrechts vor.
Strafen dienen auch dazu, die Gesellschaft vor Verbrechern und Gewalttätern zu schützen
Eigentlich sollten National- und Ständerat die Revision des Strafgesetzbuches in diesem (Wahl-)Jahr behandeln. Deshalb kündigte die SVP im Januar ihre Forderungen an: Härtere Strafen, eine Abschaffung des «Strafrabattes» für Wiederholungstäter, eine Verlängerung der maximalen Freiheitsstrafen von heute 20 auf 60 Jahre und härtere Sanktionen bei Drohungen und Gewalt gegen Behörden und Beamte. Zudem fordert die SVP die Einführung von Mindeststrafen für Taten im Bereich der Pädophilie und der Kinderpornographie.
Weil Strafen auch dazu dienen, die Gesellschaft vor Verbrechern und Gewalttätern zu schützen, ist es für die Sicherheit entscheidend, dass die Justiz einen geeigneten Strafrahmen zur Verfügung hat und diesen bei der Ahndung von Übertretungen, Vergehen und Verbrechen auch ausschöpft. Deshalb ist die Revision des Strafgesetzbuches nicht nur für Juristen von Interesse, sondern sie stellt zusammen mit dem EU-Rahmenabkommen und dem Migrationspakt vielleicht eines der wichtigsten Themen dieser Legislatur dar.
Die Reform-Kritiker in der ständerätlichen Subkommission verschleppen das Geschäft bis nach den Wahlen
Mit Besorgnis stellt die SVP nun aber fest, dass dieses für die Sicherheit unseres Landes zentrale Geschäft zuerst vom links dominierten Ständerat behandelt wird. In der kleinen Kammer herrscht bei diesem Thema noch dieselbe Mentalität vor, die einst das absolut untaugliche Mittel der Geldstrafen hervorgebracht hatte. Damit gab die kleine Kammer den Kantonen nach, die lieber Bussen erhoben und so eine zunehmende Unsicherheit in Kauf nahmen, als Gefängnisse zu bauen, die der heutigen Zahl der Kriminellen entsprechen.
Dass die Befürchtungen der SVP gerechtfertigt sind, zeigt das Vorgehen der zuständigen ständerätlichen Kommission: Sie hat eine Subkommission aus den Reform-Kritikern gebildet, die das Geschäft nun verschleppen. Sie wollen nämlich die Arbeit erst im Herbst 2019 aufnehmen – nach den nationalen Wahlen.