Parteizeitung SVP-Klartext Januar 2019

Der Weg in die Knechtschaft

Die am meisten irreführende Verfälschung, die von interessierten Kreisen gegen nachweisliche Tatsachen mutwillig gestreute Propaganda-Lüge zur Europapolitik der Schweiz ist die Behauptung, der jetzt auf dem Tisch liegende institutionelle Rahmenvertrag zwischen der Schweiz und der EU „sichere den bilateralen Weg“. Die Schweiz kann und muss die bilaterale Beziehung mit der EU auf Augenhöhe gestalten und den EU Rahmenvertrag zurückweisen, um sich nicht in Knechtschaft zu begeben.

Die Hochstilisierung der Schweizer Beziehungen mit der EU zum „bilateralen Königsweg“ hatte immer schon etwas Übersteuertes, Schöngeschminktes. Und wie viele Geschichten, die mit Königen zu tun haben, handelt es sich um ein Märchen. Allseits bekannte Tatsache nämlich ist: Vor exakt zehn Jahren hat die EU, ungeduldig über den von unserer Diplomatie in Aussicht gestellten, jedoch ausbleibenden EU-Beitritt der Schweiz, den bilateralen Weg für beendet erklärt. Mitte Dezember 2008 forderte der EU-Rat in herrisch-schneidendem Ton die „dynamische Anpassung“ der bilateralen Abkommen an das sich laufend fortentwickelnde EU-Recht sowie einen neuen Kohäsionsbeitrag. Der bilaterale Weg sei an seine Grenzen gestossen, hiess es damals.

Erpresserischer Kolonialvertrag
Das vorliegende Rahmenabkommen sieht eine sogenannte „dynamische Anpassung“ von Schweizer Recht an das EU Recht vor. Diese Anpassung ist aber eine de-facto automatische und einseitige Anpassung zu Gunsten des EU Rechts. Es stimmt: Der Rahmenvertrag sieht theoretische Referendumsmöglichkeiten und sogar ein Schiedsgericht vor, aber auch das Schiedsgericht müsste auf der Grundlage der EU-Gerichte entscheiden, und die Referenden würden – sollten sie nicht im Sinn der EU herauskommen – Sanktionen gegen die Schweiz zur Folge haben. Dieser Sanktionsmechanismus («des mesures de compensation») sieht im Artikel 10 Absatz 6 des Rahmenvertrags ausdrücklich die Möglichkeit einer Guillotine vor, welche in der Suspension der bilateralen Verträge resultieren kann («la suspension de tout ou partie d’un ou des accords concernés»). Fremdbestimmung statt Selbstbestimmung, Unterwerfung statt Gleichberechtigung: Das institutionelle Abkommen («InstA») ist deshalb kein Königsweg. Oliver Zimmer, Schweizer Geschichtsprofessor in Oxford, bringt es in der NZZ so auf den Punkt: «Wer den EU-Rahmenvertrag als Kompromiss bezeichnet, betreibt entweder Augenwischerei oder hat seinen demokratiepolitischen Kompass verloren.»

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