Parteizeitung SVP-Klartext Januar 2019

Die Skos operiert mit Halbwahrheiten

Es ist reine Stimmungsmache, wenn die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) verkündet, Kürzungen in der Sozialhilfe seien unmöglich und unmenschlich. Das Gegenteil ist wahr! Die SVP wehrt sich gegen die Sozialarbeiter-Propaganda der Skos-Präsidenten Therese Frösch und Felix Wolffers und verlangt, dass sie den Steuerzahlern, die den Sozialwahnsinn dieses Vereins berappen müssen, endlich reinen Wein einschenken. Zumal die Sozialhilfe einst als Überbrückungshilfe in Notlagen gedacht war und sicher nicht als bedingungsloses Grundeinkommen das sie mittlerweile für bestimmte Bevölkerungsgruppen, etwa für Personen aus dem Asylbereich, darstellt.

Die Skos stützt ihre Behauptungen auf eine von ihr in Auftrag gegebene Studie. Diese ist jedoch einseitig, weil sie nur einen kleinen Teil des Leistungskataloges thematisiert, nämlich den Grundbedarf, den die Sozialhilfebezüger erhalten. Wer wissen will, wie hoch die Bezüge wirklich sind, fragt am besten bei den Gemeinden nach. Denn die meisten von ihnen müssen die Skos-Richtlinien umsetzen und kennen die Realität.

Korrekt ist gemäss Skos-Richtlinien: Ein Einpersonenhaushalt erhält einen monatlichen Bargeld-Grundbedarf von 986 Franken, ein Vier- Personen-Haushalt erhält 2110 Franken. Wie die Betroffenen dieses Geld ausgeben, steht ihnen frei. Viele kaufen sich damit Zigaretten, Unterhaltungselektronik oder unterhalten ein (günstiges) Auto samt Parkplatz. Denn anders als die Skos dies suggeriert, ist der Grundbedarf bei Weitem nicht alles, was Sozialhilfebezüger bekommen. Wie die nachfolgende Tabelle zeigt, kommt eine vierköpfige Familie mit Miete, Krankenkassenprämien (KVG) und sogenannten situationsbedingten Leistungen (zum Beispiel Zahnarzt, Dentalhygiene, Kinderkrippe, Schulutensilien, öV-Abos, etc.) auf monatliche über 5000 Franken. Dies notabene steuerfrei.

2)Unter dem Titel «situationsbedingte Leistungen» müssen die Gemeinden folgende Leistungen zu 100 Prozent übernehmen: Zahnarzt, Dentalhygiene, Krippenkosten, Baby-Artikel, Möbel, Musikstunden und Musikinstrumente, Schulutensilien, Versicherungen, Anwaltskosten, Gebühren für amtliche Papiere, öV-Abos, Brillen, Umzugskosten, Einrichtungsgegenstände, Haushalt- und Haftpflichtversicherung, Franchisen der Schadenversicherung, Kosten der Aufenthaltsbewilligung, Reisekosten für Wahrnehmung des Besuchsrechts, etc.

Angesichts dieser steuerfreien Nettoleistungen der Sozialhilfe müsste ein Familienvater deutlich mehr verdienen, wenn er einer bezahlten Arbeit nachgeht. Denn sonst lohnt sich Arbeit schlicht nicht. Dass jemandem ohne Bildung und Arbeitserfahrung monatlich 6000 Franken oder mehr verdient ist jedoch völlig unrealistisch.

Mehr Spielraum für die Gemeinden
Deshalb braucht es nicht mehr Geld in der Sozialhilfe, sondern mehr Anreize zu arbeiten und mehr Gemeindeautonomie, um dem Einzelfall gerecht zu werden. Die Gemeinden brauchen Spielraum, um die Fleissigen und Motivierten, die arbeiten zu belohnen und um der speziellen Situation der über 50-Jährigen gerecht zu werden, die keine Stelle mehr finden. Für die Faulen und Integrationsunwilligen sowie für unter 25-Jährige müssen tiefere Ansätze – und in bestimmten Fällen auch die Streichung der «Sozialrente » möglich sein. Öffentliche Sozialhilfe ist verbunden mit einer generellen Arbeitspflicht.

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SVP Nationalrätin (ZH)
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