Parteizeitung SVP-Klartext Mai 2019

Kein Sozialtourismus

Sollte das Rahmenabkommen durchkommen, dann wird die EU auch die Unionsbürgerrichtlinie durchdrücken wollen – mit ruinösen Folgen für unsere Sozialwerke, aber vor allem für die Sozialkassen der Gemeinden und damit für die Steuerzahler. Dieses Füllhorn an staatlichen Leistungen wird sich kaum einer der Zuzüger entgehen lassen.

Heute haben EU-Bürger, welche im ersten Jahr nach dem Zuzug den Job verlieren, kein Anrecht auf Sozialhilfe. Wenn die Arbeitslosigkeit «erst» nach Ablauf des ersten Jahres seit dem Zuzug eintritt, so erhalten sie halbes Jahr lang Sozialhilfe. Dies möchte die EU ändern. Mit der Einführung der Unionsbürgerrichtlinie hätten EU-Bür­ger bereits im ersten Jahr Anspruch auf ein halbes Jahr Sozialhilfe – bei einem späteren Jobverlust sogar auf unbeschränkte Sozialhilfe!

Noch dicker käme es bei den Nicht­erwerbstätigen. Diese haben heute keinen Anspruch auf Sozialhilfe – nach einer Übernahme der Unionsbür­gerrichtlinie hätten sie nach nur drei Monaten Anspruch auf unbeschränkte Sozialhilfe!
EU-Studenten, die sich ihr Studium in der Schweiz nicht leisten können, müssen heute zurück gehen. Neu sollen Studenten nicht mehr von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden können – sie kämen in den Genuss des vollen Programms… Und dies alles auf Kosten der Schweizer Steuerzahler.

Sozialtourismus vorprogrammiert
Offen gestanden könnte man es keinem EU-Bürger verargen, wenn er angesichts der Verlockungen dieses staatlichen Füllhorns, welches im Falle der Arbeitslosigkeit über ihm ausgeschüttet würde, nicht sofort in die Schweiz umziehen würde. Dass er zudem seine ganze Familie nachziehen darf, damit diese ebenfalls in den Genuss des vollen Programms kommt, ist für die EU selbstverständlich – für unsere Gemeinden wäre dies jedoch unbezahlbar!

Gemeinden würden ruiniert
Denn die Gemeinden, welche schon ab 2020 unter den stark gestiegenen Kosten für die Sozialhilfe der im Jahr 2015 zugewanderten Asylbewerber ächzen werden, können ohne massive Steuererhöhungen keine weiteren Kosten mehr stemmen!

Also darf die Schweiz das Rahmen­abkommen niemals unterzeichnen – die Folgen für unsere Sozialkassen, insbesondere aber für unsere Gemeinden wären ruinös.

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SVP Nationalrat (AG)
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