Nein zur Salamitaktik der EU
Die Unionsbürgerrichtlinie der EU würde den EU-Bürgern Tür und Tor zu unseren Sozialsystemen öffnen. Zwar ist diese Richtlinie nicht Gegenstand des Rahmenabkommens mit der EU. Dass sie uns die Richtlinie aufzwingen wird, ist indes so sicher wie das Amen in der Kirche. Wie die EU vorgeht, zeigt die aktuelle Verschärfung des Waffenrechts.
Aktuell erleben wir, wie die Salamitaktik der EU gegenüber der Schweiz funktioniert. Dies im Zusammenhang mit dem Institutionellen Rahmenabkommen und der verhängnisvollen Unionsbürger-Richtlinie. Diese wurde von Brüssel absichtlich nicht ins Rahmenabkommen integriert, weil auch den EU-Notabeln klar ist, dass damit ein Nein bei einer Volksabstimmung so sicher ist wie das Amen in der Kirche ist. Trotzdem wollte die EU nichts von einem ausdrücklichen Verzicht wissen, dem Schweizervolk die Unionsbürger-Richtlinie zu einem späteren Zeitpunkt nach der Unterzeichnung des Rahmenabkommens aufzuoktroyieren. Die Absicht Brüssels ist klar: Diese Richtlinie, die den EU-Bürgern den erleichterten Zugang zum lukrativen schweizerischen Sozialversicherungssystem sichern soll, wird einfach per nächster Tranche verlangt. Und unsere eigenen EU-Turbos singen dann erneut vereint im Chor: Da dürfen wir nicht Nein sagen, sonst gefährden wir den bilateralen Weg…
Dasselbe Spiel erlebten wir bereits im Vorfeld der Abstimmung von 2005 zum Schengen/Dublin-Abkommen. Dagegen war das Referendum ergriffen worden, unter anderem von der SVP, der AUNS, aber auch vom «Komitee für ein freiheitliches Waffenrecht». Letzteres kritisierte schon damals, die Schweiz werde ihr jahrhundertealtes Recht des verantwortungsbewussten Waffenbesitzes aus der Hand geben. Der Bundesrat beschwichtigte, es gehe nur um Mindestregeln gegen den Waffenmissbrauch. Ansonsten entspreche das schweizerische Waffenrecht den Vorgaben des Abkommens weitgehend. Nach einem intensiv geführten Abstimmungskampf, der zur hohen Stimmbeteiligung von fast 57 Prozent geführt hatte, sagte der Souverän dann mit 54,6 Prozent relativ knapp Ja. Schützen und Jäger wähnten sich nach der Niederlage von 2005 aber immerhin im Glauben, das Waffenrecht bleibe nun wie es ist und würde nicht alsbald weiter verschärft werden.
Das wäre das Ende des Schiessens als Volkssport
Doch weit gefehlt. Bereits 2013 lancierte die EU eine weitere Überarbeitung des Waffenrechts und beschloss in der Folge ein grundsätzliches Verbot von halbautomatischen Schusswaffen im Besitz von Privatpersonen. Diese neue EU-Richtlinie änderte eo ipso das Schengen-Abkommen, und weil die Schweiz gehalten ist, dieses Abkommen «dynamisch nachzuvollziehen», kommt sie um eine weitere Verschärfung ihres Waffenrechts nicht herum. Salamitaktik also in Reinkultur. Das liess sich die «Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz» dieses Mal nicht bieten. Sie ergriff das Referendum, aus der Sorge heraus, dass die Übernahme der EU-Richtlinie das Ende des Schiessens als traditioneller Volkssport bedeutet. Denn auch Sturmgewehre und Pistolen sind halbautomatische Waffen, deren Besitz künftig verbürokratisiert und ausnahmebewilligungspflichtig sein wird.
Die Befürworter dieser Salamitaktik der EU operieren nun mit der Behauptung, eine Ablehnung der Umsetzung der neuen EU-Waffenrichtlinie hätte automatisch den Ausschluss der Schweiz aus dem Schengen/Dublin-Abkommen zur Folge. Als langjähriger pragmatischer Aussenpolitiker sage ich dazu: Eine solche Mär kann man mir nicht aufbinden!