Initiative löst keine Probleme, schafft aber neue
Am 29. November 2020 entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die Eidgenössische Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten». Das Verbot soll für die Schweizerische Nationalbank, die AHV/IV, Pensionskassen und Stiftungen sowie Banken und Versicherungen gelten. Eine Annahme der Initiative würde den Wirtschaftsstandort Schweiz benachteiligen und den Vorsorgewerken schaden.
Die Volksinitiative wurde von der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) und den Jungen Grünen lanciert. Sie verlangt, dass der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Stiftungen sowie Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge die Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten untersagt werden soll. Der Bund soll sich ausserdem auf nationaler und internationaler Ebene dafür einsetzen, dass für Banken und Versicherungen entsprechende Vorgaben gelten. Als Kriegsmaterialproduzenten definiert die vorgesehene Verfassungsbestimmung Unternehmen, die mehr als fünf Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erwirtschaften.
Unrealistisch und schädlich
Das von der Initiative angestrebte weltweite Finanzierungsverbot ist nicht realistisch. Eine Annahme der Initiative hätte keinen Einfluss auf die weltweite Waffenproduktion. Sie bliebe wirkungslos. Sie hätte aber negative Auswirkungen auf die Schweiz, weil ihre Annahme die Investitionsmöglichkeiten der Pensionskassen und der AHV/IV stark einschränken würde. Die damit verbundenen höheren Verwaltungskosten und Anlagerisiken sowie längerfristig geringeren Renditeaussichten würden sich letztlich negativ auf die Altersrenten auswirken. Die Einschränkung der Investitionsfreiheit von Banken und Versicherungen würde zudem den Schweizer Finanzplatz schwächen.
Wettbewerbsnachteil für KMU
Die Initiative ist auch aus wirtschaftlichen Gründen abzulehnen. Bei einer Umsetzung des Finanzierungsverbots für Schweizer Banken dürften auch Schweizer KMU keine Kredite mehr von ihrer Hausbank erhalten, wenn sie gemäss den strengen Kriterien der Initiative als Kriegsmaterialproduzenten gelten. Dies könnte z. B. zahlreiche KMU der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie treffen, die teilweise als Zulieferer von Rüstungsunternehmen tätig sind. Wird diesen KMU der Zugang zu Krediten erschwert, können sie weniger investieren. Dadurch verlieren sie an Wettbewerbsfähigkeit. Schliesslich könnten so wichtiges Know-how und Arbeitsplätze verloren gehen.
Finanzierungsverbot existiert bereits
Das Kriegsmaterialgesetz enthält bereits ein Finanzierungsverbot für atomare, biologische und chemische Waffen sowie für Streumunition und Personenminen. Die geltende Regelung gewährt den Vorsorgewerken und dem Finanzplatz Schweiz aber den nötigen Handlungsspielraum, damit die verwalteten Vermögen breit diversifiziert und mit geringem Anlagerisiko in international etablierte Finanzprodukte investiert werden können. Aus all