Vorbild Grossbritannien
Die Einigung, die Grossbritannien mit der EU abgeschlossen hat, bietet gegenüber dem Rahmenabkommen gewichtige Vorteile. Die SVP fordert den Bundesrat auf, den Vertragsentwurf zurückzuweisen und wie die Briten die nationalen Interessen zu verteidigen.
Am 23. Juni 2016 stimmte das Vereinigte Königreich (UK) über den Verbleib in der EU ab. Bei einer Wahlbeteiligung von 72,2 Prozent stimmten 51,9 Prozent der Wähler für den einen Austritt aus der EU («Brexit»). Am 24. Dezember 2020 schlossen Grossbritannien und die EU ein umfassendes Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) ab, welches per 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist und das neue Verhältnis zwischen Grossbritannien und der EU vertraglich regelt.
Das TCA geht weit über ein traditionelles Freihandelsabkommen hinaus. So sieht es nicht nur Nullzölle und Nullquoten für Waren, die mit den entsprechenden Ursprungsregeln übereinstimmen, vor, sondern auch Regeln betreffend Investitionen, geistigem Eigentum, Wettbewerb, Energie, öffentlichem Auftragswesen, Subventionen, Transport und Logistik, Fischerei und Zusammenarbeit in Strafsachen. Zu weiteren Bereichen wie Steuern oder Datenschutz wurden gemeinsame Erklärungen verabschiedet.
Gewichtige Vorteile gegenüber dem Rahmenabkommen
Im Vergleich zum institutionellen Abkommen (InstA), welches das Aussendepartement mit der EU ausgehandelt hat, weist das TCA gewichtige Vorteile auf:
- Keine dynamische EU-Rechtsübernahme unter Ausschaltung des nationalen Gesetzgebers, sondern Vereinbarung eines «Level Playing Field», von welchem die Vertragspartner aber abweichen dürfen. Die Durchsetzung erfolgt auf nationaler Ebene durch nationale Gerichte.
- Keine Unterstellung unter den EU-Gerichtshof. Stattdessen ist im TCA ein richtiges, also unabhängiges, Schiedsgericht vorgesehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird sogar explizit ausgeschlossen.
- Massive Erhöhung der Rechtssicherheit, denn Grossbritannien kann neu seine Innovationskraft, Wettbewerbsfähigkeit und Exportstärke im Waren- und Dienstleistungssektor eigenständig verbessern – ohne dass die EU mitzureden hätte.
- Keine Personenfreizügigkeit, d.h. Grossbritannien kann die Zuwanderung, den Arbeitsmarkt und den Zugang zu den britischen Sozialversicherungen eigenständig regeln und kriminelle EU-Ausländer können ausgeschafft werden. Mit dem InstA wird die Personenfreizügigkeit im Vergleich zu den Bilateralen I sogar noch ausgebaut.
- Keine Marktzutrittsgebühren oder Guillotineklauseln. Dies im Gegensatz zu den im InstA vorgesehenen Kohäsionszahlungen respektive der «Super-Guillotine».
Die SVP fordert den Bundesrat wird auf, den InstA-Vertragsentwurf zurückzuweisen, da er gegen den Zweckartikel der Bundesverfassung verstösst, welcher die Unabhängigkeit des Landes und die Rechte des Volkes garantiert. Sollte die EU der Schweiz ein TCA-ähnliches Abkommen vorschlagen, wäre ein solches differenziert zu prüfen.