Das Rahmenabkommen wäre das Ende der unabhängigen Schweiz
Angriff auf unsere Volksrechte abwehren
Bundespräsident Guy Parmelin hat bei seinem Besuch in Brüssel alles richtig gemacht und endlich Klartext gesprochen. 12 Gründe, warum das Institutionelle Abkommen zu beerdigen ist und niemals als Zombie wiederkehren darf.
- Das Institutionelle Abkommen (InstA) führt die Schweiz schleichend in die EU, ohne dass das Volk über einen EU-Beitritt abstimmen kann.
- Mit dem Abkommen wird die Schweizer Politik inklusive Regelung der Zuwanderung und Zugang zu unseren Sozialversicherungen in weiten Teilen durch die EU diktiert.
- Der schweizerische Gesetzgeber, d.h. Volk, Stände und Parlament, werden ausgeschaltet: Die EU ordnet an, die Schweiz vollzieht. Das InstA beendet den bilateralen Weg auf Augenhöhe.
- Bei Streitigkeit entscheidet letztlich der Europäische Gerichtshof (EuGH). Damit unterwirft sich die Schweiz dem Gericht der Gegenpartei.
- Mit dem InstA wird die Personenfreizügigkeit noch ausgebaut. Die Schweiz müsste beim Zugang zu ihren Sozialversicherungen exorbitante Kosten übernehmen.
- Die Ausschaffung hunderter verurteilter krimineller EU-Bürger wird verunmöglicht.
- Das InstA verschlechtert die Rechtssicherheit in der Schweiz massiv, weil sie sich auf Gedeih und Verderb in grossen Teilen der Rechtssetzung der EU ausliefern würde.
- Die EU verlangt sogenannte Kohäsionszahlungen als «Zutrittsgebühr für den EU-Binnenmarkt», ohne dass die Schweiz aus Äquivalenzgründen ebenfalls eine «Zutrittsgebühr zum Schweizer Binnenmarkt» von der EU verlangen würde.
- Das InstA sieht «Ausgleichsmassnahmen bis hin zur Suspendierung der betroffenen Abkommen» vor, sollten Volk oder Parlament die Übernahme einer EU-Bestimmung ablehnen.
- Die Regelung mit weiteren Guillotineklauseln würde den Vertrag praktisch unkündbar machen.
- Das Verbot der staatlichen Beihilfen untergräbt unseren Föderalismus sowie die Kantons- und Gemeindeautonomie vollständig.
- Schliesslich würde der schädliche InstA-Mechanismus auch beim Freihandelsabkommen mit der EU zur Anwendung kommen.
Nein zur Preisgabe der Schweiz
Das Institutionelle Abkommen missachtet die Unabhängigkeit des Landes, die Rechte des Schweizer Volkes, die Neutralität und den Föderalismus. In Konsequenz gefährdet es unsere hart erarbeitete Wohlfahrt. Es käme einer Preisgabe der Schweiz gleich. Der Bundesrat muss der EU deshalb unmissverständlich darlegen, dass die Schweiz an guten bilateralen Beziehungen auf Augenhöhe interessiert ist, aber keinen Vertrag unterschreiben kann, der gegen den Zweckartikel der Bundesverfassung verstösst, welcher die Unabhängigkeit des Landes und die Rechte des Volkes garantiert.