Das Frauenbild des Islam hat bei uns nichts verloren
Muslimische Gelehrte betonen gerne, die Frau sei vor Allah gleichberechtigt. Der Koran und die islamische Tradition sprechen jedoch eine andere Sprache: Das Islamische Recht steht diametral zu unserer europäischen Rechtsauffassung, zu unserer Bundesverfassung und unserem Rechtsstaat.
Die Frau ist im islamischen Recht massiv benachteiligt. So etwa beim Erbrecht. Im Zeugenrecht gilt ihre Aussage nur halb so viel wie die eines Mannes, und im Eherecht wird ihr eine Scheidung erschwert oder gar verunmöglicht. Dem Mann wiederum ist Polygamie (Mehr- oder Vielehe) erlaubt. Dazu kommt bei den Frauen die Pflicht zum Gehorsam. Generell sind einer Ehefrau selbstbestimmte Entscheidungen ohne Einwilligung des Ehemannes verboten, dazu zählen zum Beispiel das Haus zu verlassen oder Kontakte zu anderen Personen. In der islamischen Lehre, im Koran (Sure 24, Verse 30 und31) gilt der ganze Körper der Frau prinzipiell als «unanständig», ausgenommen sind das Gesicht, die Hände und manchmal noch die Füsse. Darauf basiert die Bedeckung des Kopfes oder des ganzen Körpers. Dem Ehemann ist es auch erlaubt, die Frau mit körperlicher Gewalt zu «züchtigen».
Wie wirken sich solche Regelungen und Verbote bei uns in der Schweiz aus? Es kam bei Buben zu Verweigerungen, der Lehrerin in der Schule die Hand zum Gruss zu geben oder Mädchen blieben dem Schwimmunterricht fern.
Durch die Flüchtlingswelle im Jahr 2015, vor allem aus islamischen Kulturkreisen, haben in der Schweiz auch die Zahl der Zwangsehen mit Minderjährigen sprunghaft zugenommen. Kinderehen lassen sich direkt aus dem Koran ableiten. Sie sind in der Schweiz verboten. Das Kinderhilfswerk UNICEF geht von jährlich weltweit 15 Millionen Eheschliessungen von Erwachsenen mit Minderjährigen aus; die Dunkelziff er dürft e deutlich höher liegen.
Keine Parallelgesellschaften dulden
In Frankreich, Grossbritannien, Deutschland, Schweden oder Belgien gibt es bereits regelrechte Parallelgesellschaften, die ausserhalb des Rechtsstaates leben, indem sie Scharia-Recht anwenden. So weit ist es bei uns noch nicht – und darf es nicht kommen. Dagegen müssen wir uns zur Wehr setzen und klare rechtliche Grenzen setzen.
Wir dürfen keinesfalls zulassen, dass sich in unserem Land ein Frauenbild aus dem Islam etabliert. Frauen dürfen nicht als Menschen zweiter Klasse betrachtet und wie «Freiwild» behandelt werden. Links-Grüne Kreise inszenieren Muslime gerne als Opfer von Diskriminierung, nie als potenzielle Aggressoren. Wer den Islamismus und seine üblen Ausprägungen kritisiert, wird mangels besserer Argumente reflexartig als islamophob diskreditiert. Dabei müsste es umgekehrt sein. Ist es nicht legitim, muslimische Praktiken zu hinterfragen, wenn Frauen unterdrückt werden, der Rechtsstaat missachtet wird, wenn im Namen des Islam Gewalttaten und terroristische Anschläge verübt werden?
Falsch verstandene Toleranz
Die extreme Seite des Islam zu erkennen, ist ein erster wichtiger Schritt zum Schutz für Mädchen und Frauen und zur Wahrung der freiheitlichen Demokratie. Wir dürfen unsere Werte und unsere Kultur nicht untergraben lassen. Unsere Freiheit darf nicht eingeschränkt, unsere Sicherheit darf nicht aufs Spiel gesetzt werden durch politisch bewusst falsch verstanden Toleranz. Es geht nicht um Religionsfreiheit, es geht hier um extreme religiöse Gesetze, die die Frauenwürde und Menschenrechte verletzen.