Nein zur Zwangs-Organspende
Die von Bundesrat und Parlament vorgesehene Änderung des Transplantationsgesetzes kommt einer Organspendepflicht sehr nahe und verletzt das in der Verfassung garantierte Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung. Die Vorlage ist deshalb abzulehnen. Der Mangel an Organen soll vielmehr mit der Überzeugung der Bevölkerung zur freiwilligen Spende gelöst werden.
Dank erfolgreichem Referendum kann die Bevölkerung am 15. Mai über die Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) abstimmen.
Heute muss von einer verstorbenen Person eine Zustimmung zu Lebzeiten für eine Organspende vorliegen, damit transplantiert werden darf. Wenn keine Zustimmung vorliegt und keine Angehörigen einer Organentnahme zustimmen, ist diese verboten. Insbesondere auch dann, wenn es keine Angehörigen mehr gibt.
Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments wollen nun dieses „Zustimmungsmodell“ in eine „Widerspruchslösung“ umwandeln. Wer nach seinem Tod keine Organe spenden will, muss dies neu vorgängig und ausdrücklich festhalten. Ohne Widerspruch und ohne ein Veto der nächsten Angehörigen dürfen nach dem Tod Organe und Gewebe automatisch entnommen werden.
Das ist ein erheblicher Eingriff in das verfassungsmässig garantierte Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung. In Zukunft müsste dieses Grundrecht aktiv eingefordert werden. Sonst verkommt der eigene Körper faktisch zum Staatseigentum, das nach Belieben als Ersatzteillager verwendet werden darf.
Leider fand das Erklärungsmodell keine Mehrheit
Auch wenn die Organspende eine sinnvolle, wichtige und notwendige Angelegenheit ist, muss jeder Mensch freiwillig darüber bestimmen können. Bei der Widerspruchslösung wird diese Selbstbestimmung arg beschnitten. So wird es immer Leute geben, die nicht wissen, dass sie sich zu Lebezeiten gegen eine Organspende äussern müssten, wenn diese nicht gegen ihren Willen erfolgen soll. Es wird nie möglich sein, mit Informationen alle Leute zu erreichen. Die Angehörigen, die dann entscheiden sollten, werden einem erheblichen Druck ausgesetzt, unter Umständen auch gegen den Willen des Verstorbenen im Sinne der Solidarität zu entscheiden.
Natürlich ist die Notwendigkeit einer Erhöhung der Anzahl Organspender gegeben. Die SVP hat deshalb im Rahmen der Debatte im Parlament das „Erklärungsmodell“ eingebracht. Mit diesem würden alle Bürgerinnen und Bürger angeschrieben und aufgerufen, sich mit der Organspende zu befassen und nach Möglichkeit im Sinne der heute bestehenden Lösung einer solchen zuzustimmen. Leider fand dieses Modell im Parlament keine Mehrheit.
In der schwierigen Güterabwägung zwischen der Notwendigkeit einer Erhöhung der Anzahl Organspender und dem Grundrecht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper muss in einem freiheitlichen Land die Selbstbestimmung überwiegen. Deshalb gehört ein klares Nein zur Änderung des Transplantationsgesetzes in die Urne.