Nein zum schleichenden EU-Beitritt
Bereits im Vorfeld zur Abstimmung über die Bilateralen Abkommen im Jahr 2000 betrieben Bundesrat und Parlament Augenwischerei und logen die Bevölkerung nach Strich und Faden an. Denn die Bilateralen Abkommen mit der Personenfreizügigkeit waren und sind die Brandbeschleuniger des EU-Beitrittes und kein wirtschaftliches Erfolgsmodell. Und nun setzt der Bundesrat noch eins drauf und will beim neuen EU-Verhandlungsmandat die automatische Übernahme von EU-Recht und die Streitbeilegung durch
den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verheimlichen.
m Jahr 2000 verkaufte der Bundesrat die Bilateralen Abkommen wie folgt: «Die gesamte Wirtschaft wird von den Abkommen profitieren. Experten schätzen, dass unser Bruttoinlandprodukt dank diesen Verträgen im Verlauf der nächsten 10 Jahre zusätzlich um zirka 2 Prozent wachsen dürfte.» Zu den Fakten: Nicht nur sank der Schweizer Exportanteil in die EU-Länder «im Verlauf der nächsten 10 Jahre». Der Schweizer Exportanteil in die EU sank in den letzten 20 Jahren sogar von 57,4 auf 41%, obwohl in dieser Zeit die Anzahl EU-Länder von 15 auf 27 stieg. Mit dem Rückgang des Exportanteils der EU um 28,8% (57,4% auf 41%) sank auch der Beitrag der EU -Länder am Schweizer Bruttoinlandprodukt. Also kein Erfolgsmodell. Im Gegenteil. Die Bilateralen sind zum Brandbeschleuniger Nr. 1 des EU-Beitrittes verkommen.
Masslose Zuwanderung schadet
Und nun zur Mär zum Fachkräftemangel und zur Personenfreizügigkeit. In den letzten 20 Jahren ist die Bevölkerung um rund 1’500’000 Menschen gewachsen. Rund 40% davon arbeiten nicht (auf 100%-Stellen umgerechnet). Rund 30% davon braucht es in der Verwaltung, in der Bildung und im Gesundheits- und Sozialwesen, um das Wachstum von 1,5 Millionen Menschen aufzufangen. Letztlich arbeiten davon lediglich rund 30% im privaten Industrie- und Dienstleistungssektor. Dass ein solches Wirtschaftsmodell irgendeinmal zusammenbricht, ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Um dies zu bestätigen, braucht es keine ideologisch verkappten Experten. Die Personenfreizügigkeit ist der Brandbeschleuniger Nr. 2 des EU-Beitrittes.
Zuletzt kommt der Bundesrat nun mit dem getarnten Verhandlungsmandat für ein Rahmenabkommen und unterschlägt die automatische Übernahme von EU-Recht und die Streitbeilegung durch den Europäischen Gerichtshof. Der Brandbeschleuniger Nr. 3. Das Vorgehen ist beschämend, inakzeptabel und kaltblütig durchdacht. Die SVP Schweiz wird weder das Vorgehen noch den Inhalt tolerieren. Die Schweiz braucht keine automatische Übernahme von EU-Recht, keinen Europäischen Gerichtshof und keine Brandbeschleuniger. Sie braucht eine eigenständig definierte Zuwanderung, im Interesse unseres Landes.