Eine kurze Einordnung der Konkordanz und der Bundesratswahlen
Kaum sind die nationalen Wahlen vorbei, geht es um die Zusammensetzung des Bundesrates. Seit 1959 besteht die sogenannte «Zauberformel». Das heisst: Die vier grössten Parteien sind gemäss ihrer Wählerstärke im Bundesrat vertreten – mit je zwei Sitzen für die drei wählerstärksten Parteien und einem Sitz für die viertgrösste Partei.
Konkordanz sorgt für Stabilität
Zur Zauberformel gehört die Konkordanz. Im Gegensatz zu anderen Ländern ist unser Bundesrat keine Regierung mit einem gemeinsamen politischen Programm (Koalition). Sondern ein Gremium, das nach dem Kollegialitätsprinzip entscheidet. Die unterlegenen Bundesräte tragen den Mehrheitsentscheid mit. Im Parlament sind die Bundesratsparteien frei, andere Positionen als die Bundesratsmehrheit zu vertreten.
Die Konkordanz hat dafür gesorgt, dass die wesentlichen politischen Kräfte im Bundesrat vertreten sind – insbesondere die referendumsfähigen Parteien. Die Zauberformel sorgt für politische Stabilität in der Schweiz. Keine Hauruck-Politik wie in anderen Staaten. Das heisst auch verlässliche Grundkoordinaten für die Unternehmen und die Bevölkerung. Dieses Erfolgsmodell funktioniert allerdings nur, wenn die grossen Parteien die Wahlergebnisse respektieren und die Parteienstärke entsprechend im Bundesrat abbilden.
Die Bundesratsmitglieder sollen von ihren Parteien getragen sein. Die Bundesversammlung respektiert die offiziellen Kandidaturen. Dafür bieten die Bundesratsparteien der Bundesversammlung eine Auswahl. Die Gesamterneuerungswahlen des Bundesrates finden am 13. Dezember statt. Die wieder antretenden Mitglieder werden in der Reihenfolge ihres Eintritts in den Bundesrat gewählt. Mit einem Wähleranteil von 27,9 % ist der Anspruch der SVP auf zwei Bundesratssitze unbestritten.