Nein zum EU-Unterwerfungsvertrag! – Brüssel und Bundesbern wollen uns zu Untertanen machen
Das neue Verhandlungsmandat von Bundesrat und EU ist eine Katastrophe für die Schweiz: Es macht unser Land zu einer tributpflichtigen Kolonie Brüssels. Das dürfen wir auf keinen Fall akzeptieren.
Der Bundesrat und die EU haben ein sogenanntes «Common Understanding» vereinbart. Auf Englisch! Dieses «Common Understanding» (Gemeinsame Verständigung) ist in juristischer Sprache abgefasst und wimmelt von unehrlichen Ausdrücken. Eine Busse oder Strafaktion heisst da «Ausgleichsmassnahme».
Das Verhandlungsmandat des Bundesrates ist in Wahrheit eine Kapitulation vor Brüssel. Die EU behandelt unser souveränes Land wie eine Kolonie, wie einen tributpflichtigen Vasallen. Man will uns fremde Richter aufzwingen und unsere direkte Demokratie schleifen.
Das zeigt sich in diesem «Common Understanding» praktisch in jeder Zeile. Eine Auswahl von 12 Zitaten – und jeweils eine kurze Erklärung, was sie für die Schweiz bedeuten:
1. «Institutionelle Lösungen, die in jedem der fünf bestehenden Binnenmarktabkommen sowie in künftigen Binnenmarktabkommen verankert werden.»
Wir brauchen keine «institutionelle Lösung». Das ist nur ein Tarnbegriff für die institutionelle Anbindung an die EU. Auf Deutsch: ein Unterwerfungsvertrag. Mit der Ausdehnung auf alle «künftigen» Abkommen wird die Schweiz jeder Freiheit beraubt.
2. «Eine Verpflichtung zur dynamischen Rechtsübernahme»
Die «dynamische Rechtsübernahme» ist Schönsprech dafür, dass die Schweiz EU-Recht automatisch zu übernehmen hat. Die EU befiehlt, die Schweiz vollzieht. Das verstösst gegen unsere Souveränität und zerstört unsere direkte Demokratie. Damit gibt sich die Schweiz selbst auf.
3. «… sollte das Schiedsgericht diese Frage dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Entscheidung vorlegen; Letztere wäre für das Schiedsgericht bindend.»
Wer das letzte Wort hat, hat die Macht. Die Macht liegt ohne Zweifel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Urteil des EuGH ist «bindend». Damit unterwirft sich die Schweiz dem Gericht der Gegenpartei. Weiter heisst es, dass die juristischen und politischen Streitfragen «… im Einklang mit der vor und nach der Unterzeichnung dieser Abkommen ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgelegt werden». Die Schweiz muss also nicht nur fremde Richter akzeptieren. Wir müssen bestehendes und künftiges Recht und sowohl die früheren wie künftigen Urteile übernehmen. Damit verlieren wir jede Handlungsfreiheit und unsere Rechtssicherheit.
4. «Eine Vereinbarung über den finanziellen Beitrag der Schweiz.»
Die Schweiz verpflichtet sich, jährlich Schweizer Steuergelder in Form der «Kohäsionsmilliarde» in das marode und korrupte EU-System nach Brüssel zu überweisen.
5. «Ein neues Gleichgewicht von Rechten und Pflichten»
Aus EU-Sicht ist völlig klar, dass die Schweiz in Zukunft mehr Pflichten als Rechte haben soll. Brüssel sieht die Schweiz nicht als gleichwertigen Partner, sondern als Vasallen und Zahlesel. Das dürfen wir auf keinen Fall akzeptieren.
6. «Beteiligung der Schweiz an allen relevanten EU-Mechanismen»
«Mechanismen» sind der Ausdruck einer technokratischen Bürokratie. Staats- und demokratiepolitisch sind sie gefährlich: Die Schweiz braucht keine «EU-Mechanismen», sondern eine eigenständige demokratische Politik. Bei uns ist das Volk der Chef – nicht irgendwelche anonymen Beamten in Brüssel.
7. «Die Europäische Kommission und die Schweiz teilen die Auffassung, dass alle bestehenden und künftigen Binnenmarktabkommen als kohärentes Ganzes betrachten werden sollten …»
Diese Verknüpfung aller alten und neuen Abkommen ist absolut unhaltbar: Sie kommt der Einführung einer Art «Super-Guillotine» gleich. Damit würde es unmöglich für die Schweiz, einzelne Abkommen wie etwa die Personenfreizügigkeit zu kündigen oder neu auszuhandeln. Wir würden im Netz der EU zappeln wie ein Fisch.
8. «… im betroffenen Abkommen oder in jedem anderen Binnenmarktabkommen eine Auswahl von verhältnismässigen Ausgleichsmassnahmen zu ergreifen.»
«Ausgleichsmassnahmen»: Das ist EU-Deutsch für Strafaktionen und Sanktionen gegen die Schweiz, wenn diese demokratisch anders entscheidet, als es die EU will. Solche Strafen gegen Volksentscheide, die der EU nicht genehm sind, sind mit unserem direktdemokratischen System nicht vereinbar. Die EU beweist damit, wie wenig sie von echter Demokratie hält.
9. «… dass die dynamische Übernahme bestehender und künftiger EU-Rechtsakte im Bereich der Freizügigkeit durch die Schweiz vorgesehen ist.»
Im Klartext heisst das: Die Schweiz darf die Zuwanderung nicht selbstständig steuern – damit verlieren wir die Entscheidungsfreiheit ausgerechnet über jenen Politikbereich, der uns am meisten Probleme macht. So müssten wir die berüchtigte «Unionsbürgerrichtlinie» weitgehend übernehmen und EU-Einwanderern noch mehr Rechte und Sozialhilfe nach Schweizer Standard gewähren. Die Schleusen würden noch weiter geöffnet.
10. «Die Schweiz erklärt einseitig, dass sie mit dieser Ausnahme bei der derzeitigen Sachlage die Richtlinie 2004/38/EG ohne Änderung der Schweizerischen Bundesverfassung übernehmen könnte.»
Damit verpflichtet sich die Schweiz, in Zuwanderungsfragen der EU zu folgen und dabei sogar die Bundesverfassung zu missachten. Obwohl das Schweiz Volk die Masseneinwanderungsinitiative angenommen hat! Auch die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeits-Initiative)» würde die EU nicht akzeptieren. Hier zeigt sich, wie bereits das Verhandlungsmandat die Schweizer Demokratie und ihre Institutionen missachtet.
11. «Die Überprüfung jeglicher staatlichen Beihilfen sollte, innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs, auf materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften beruhen, die gleichwertig zu den in der EU geltenden Vorschriften sind.»
Die Übernahme der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen stellt insbesondere die Kantone vor massive Probleme, etwa bei den Kantonalbanken oder den staatlichen Stromkonzernen. Ein neuer Rahmenvertrag würde generell den politischen Einfluss der Kantone schwächen und den Föderalismus untergraben. Auch unser Steuerwettbewerb ist der EU schon lange ein Dorn im Auge.
12. «Die Europäische Union und die Schweiz teilen die Auffassung, dass die Grundlage für einen regelmässigen, gemeinsam vereinbarten und fairen finanziellen Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zwischen ihren Regionen geschaffen werden sollte.»
Dieser einseitig von der Schweiz zu bezahlende «Kohäsionsbeitrag» zeigt, dass Brüssel die Schweiz wie eine Kolonie behandelt, die man finanziell auspresst. Denn sonst verlangt sie von keinem anderen Land eine solche Zutrittsgebühr. Die Schweiz müsste jährlich wohl Hunderte Millionen Franken zahlen. Schliesslich braucht die EU dringend Geld. Die EU-Länder sind insgesamt mit 13’273 Milliarden Euro (Stand 2022) verschuldet. Der Zahlmeister Deutschland steckt in der Krise und regiert mit Notbudget.