Für faire Regeln und gegen Missbrauch

Die beiden Mietrechts-Vorlagen zur Untermiete und zum Eigenbedarf sorgen für faire und klare Regeln, schaffen Rechtssicherheit und schützen vor Missbrauch.

14Am 24. November 2024 stimmen wir über zwei Gesetzesänderungen ab, die das Mietrecht betreffen. Einerseits geht es darum, Missbräuche bei der Untermiete zu verhindern. Anderseits braucht es klare Voraussetzungen beim Eigenbedarf, wenn Eigentümer selbst eine Wohnung nutzen wollen.

Transparente Regeln bei Untermiete

Von verbindlichen Abmachungen und Kriterien profitieren Mieter und Vermieter. Für die Untervermietung benötigt der Mieter neu eine schriftliche Zustimmung des Vermieters.

Damit soll verhindert werden, dass Mieter ihre Wohnung zu überhöhten Preisen weitervermieten und zum Beispiel via Airbnb oder Business-Appartements ungerechtfertigten Profit herausschlagen. Dies kommt leider immer häufiger vor, weshalb es eine Anpassung dieser Regeln braucht.

Kündigung wegen Eigenbedarfs

Bereits heute kann der Eigentümer das Mietverhältnis innert gesetzlicher Frist kündigen. Dies aber nur dann, wenn er selbst einziehen oder das Geschäftslokal nutzen möchte. Neu soll die Formulierung «dringender Eigenbedarf» durch «bedeutender und aktueller Eigenbedarf» ersetzt werden. Diese punktuelle Anpassung im Gesetz erleichtert es, das Eigentum innert vernünftiger Frist zu nutzen. Heute herrscht hier oft Rechtsunsicherheit für Eigentümer und Mieter.

Die Rechte der Mieter bleiben unangetastet: Sie haben weiterhin das Recht, Entscheide vor Gericht anzufechten oder diese kostenlos bei der Schlichtungsbehörde auf ihre Zulässigkeit überprüfen zu lassen.

Daher ist es zentral, am 24. November 2x JA zu sagen. Auch Bundesrat und Parlament empfehlen die beiden Mietrechts-Vorlagen zur Annahme.

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