Keine Asyl-Bevormundung durch fremde Richter!

Das Rahmenabkommen mit der EU bedroht unsere Souveränität – auch in der Migrationspolitik. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und der EU-Gerichtshof (EuGH) mischen sich immer stärker in nationale Fragen ein und untergraben die Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten.

Fremde Richter schreiben uns immer stärker vor, wie wir die Asylpolitik regeln sollen. Jüngstes Beispiel aus Strassburg: Vorläufig Aufgenommene dürfen ihre Familie schon nach zwei statt drei Jahren nachziehen. Obwohl sie abgewiesene Asylbewerber sind, die unser Land verlassen müssten. Und obwohl sie die Trennung ihrer Familie selbst verursacht haben. Dennoch hat sich das Bundesverwaltungsgericht den Direktiven aus Strassburg unterworfen, gefolgt vom Staatssekretariat für Migration – gegen den Willen des Nationalrats, der den Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene abschaffen will.

Der EuGH geht noch weiter: Er verhindert Rückweisungen an der Grenze, genauso wie Ausschaffungen in Drittstaaten, wenn diese auch nur eine unsichere Randprovinz aufweisen. Damit torpediert er griffige Massnahmen gegen die illegale Migration. Damit nicht genug: Er spricht jeder Afghanin das Recht auf Asyl zu, da das Taliban-Regime Frauen diskriminiere – ob verfolgt oder nicht, spielt keine Rolle mehr. Das führt faktisch zu einer Personenfreizügigkeit mit dem kulturfernen Afghanistan – direkt in die Sozialhilfe. Doch Bundesbern hat die verfehlte Praxis grundlos übernommen, und SP-Bundesrat Jans hält eisern daran fest.

Das alles zeigt klar: Fremde Richter missachten unsere Demokratie und stützen eine Asylpolitik, die unserer Bevöl­kerung schadet. Mit dem Rahmenabkommen riskieren wir eine weitere Bevormundung durch den EuGH. Das öffnet Tür und Tor für noch mehr Zuwanderung.

Die Schweiz braucht nicht mehr, sondern weniger fremde Richter. Statt uns auch noch dem EuGH zu unterwerfen, treten wir besser aus dem EGMR aus: Damit wir unsere Migrationspolitik wieder selbst bestimmen können. Denn deren Folgen tragen wir – nicht die Strassburger Richter.

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