Die Chancen, dass die Ausschaffungsinitiative angenommen wird, sind intakt. Aber wollen wir das Ziel, das JA zur Ausschaffungsinitiative und das NEIN zum untauglichen Gegenvorschlag erreichen…
Die Chancen, dass die Ausschaffungsinitiative angenommen wird, sind intakt. Aber wollen wir das Ziel, das JA zur Ausschaffungsinitiative und das NEIN zum untauglichen Gegenvorschlag erreichen, erfordert das bis zum Abstimmungssonntag den vollen Einsatz jedes Einzelnen. 2010. Es liegt ein enorm wichtiger, von viel Einsatz und Ausdauer geprägter Weg vor uns. Packen wir es gemeinsam an!
Die Ausschaffungsinitiative der SVP will folgendes: Ausländer, die sich nicht an unsere Gesetze halten, die kriminell werden oder missbräuchlich Sozialleistungen beziehen, werden konsequent ausgeschafft und mit einer Einreisesperre von mindestens fünf Jahren belegt. Der Grundsatz, dass kriminelle Ausländer aus der Schweiz auszuschaffen sind, wird neu auf Verfassungsstufe festgehalten. Damit bekommt der Ausweisungsgrundsatz eine stärkere Legitimation und ist für alle Kantone verbindlich. Die bisherige „Kann“-Regelung (Art. 62, 63, 68 AuG) für Ausschaffungen wird neu zu zwingendem Recht: Unter Vorbehalt des zwingenden Völkerrechtes werden schwerkriminelle Ausländer mit ihrer Verurteilung und nach Strafverbüssung automatisch aus unserem Land ausgewiesen.
Die Argumente der Gegner
Der Gegenentwurf zur Ausschaffungsinitiative zementiert die heutige Praxis der sehr unterschiedlichen Beurteilung der kantonalen Migrationsbehörden, ob sie jemanden ausweisen wollen oder nicht. Zusätzlich will der Gegenentwurf gar die staatliche Integrationsförderung in die Bundesverfassung festschreiben. Die Kosten dieser neuen Integrationspflicht werden für Bund, Kantone und Gemeinden schmerzlich hoch sein. Dabei ist Integration primär die Hauptaufgabe der Ausländer , die in unser Land einwandern. Die Integration ist von den Einwanderer einzufordern, denn ohne den Integrationswillen der Ausländer kann es auch zu keiner Integration kommen.
Die Gegner der Ausschaffungsinitiative behaupten vieles, was nicht wahr ist. Einerseits sagen sie, lasse die EU beziehungsweise das Personenfreizügigkeitsabkommen Ausschaffungen von EU-Bürgern aus der Schweiz nicht zu. Das ist falsch. Alle europäischen Staaten vollziehen Ausweisungen und haben ihre diesbezüglichen Regelungen in den vergangenen Jahren sogar noch verschärft.
Des Weiteren behaupten die Gegner, dass bei der Ausschaffungsinitiative nicht alle Straftatbestände aufgeführt sind. Jedermann kann im Initiativtext nachlesen (Bundesverfassung Art. 121 Abs. 4 neu), dass der Gesetzgeber die beispielhaft aufgeführten Tatbestände ergänzen soll bzw. näher umschreiben muss. Klar ist, dass Mörder, Vergewaltiger, Kindesmissbraucher, und Raser, die wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt werden, ausgeschafft werden müssen.
Ebenfalls behaupten die Gegner, dass die Ausschaffungsinitiative der Bundesverfassung widerspreche. Selbstverständlich: Es ist Sinn und Zweck einer Volksinitiative, die Verfassung in bestimmten Bereichen zu ändern. Mit einem JA der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wird die Schweizerische Verfassung, Art. 121 ergänzt, dass Ausländerinnen und Ausländer ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verlieren, wenn sie schwer kriminell werden.
Damit wir den Gegnern der Initiative den Wind aus den Segeln nehmen können und es letztlich am 28. November JA zur Ausschaffungsinitiative heisst, brauchen wir Ihre Hilfe. Setzen Sie sich für die Initiative ein: Verteilen Sie Flyer in der Fussgängerzone, an Bahnhöfen, in Briefästen oder hängen Sie Plakate auf. Erklären Sie Ihrer Familie und Bekannten den Sachverhalt der Ausschaffungsinitiative und motivieren sie zur Stimmabgabe für ein JA. Denn nur die Ausschaffungsinitiative ist konsequent. Kriminelle Ausländer und Sozialhilfebetrüger haben unser Land zu verlassen. Dies hat auch eine abschreckende, präventive Wirkung, die nicht zu unterschätzen ist.
Stimmen Sie am 28. November JA zur Ausschaffungsinitiative und NEIN zum Gegenentwurf.