Die Sozialwerke der Schweiz sind eine der grossen Errungenschaften unserer auf Freiheit und Demokratie, aber auch auf gegenseitigem Beistand basierenden Gesellschaft. Diese tragenden Säulen werden…
Die Sozialwerke der Schweiz sind eine der grossen Errungenschaften unserer auf Freiheit und Demokratie, aber auch auf gegenseitigem Beistand basierenden Gesellschaft. Diese tragenden Säulen werden heute zunehmend ausgehöhlt und sind teilweise bereits in arge Schieflage geraten.
Wir können stolz auf unsere Sozialwerke sein und dankbar – denn sie wurden für diejenigen in unserem Land geschaffen, welche ohne Selbstverschulden in Not geraten. Doch mittlerweile sind diese Werke zunehmend zweckentfremdet worden und zu regelrechten Selbstbedienungsläden verkommen; immer weniger Menschen finanzieren die Systeme – gleichzeitig partizipieren und profitieren immer mehr Menschen davon. Auffallend ist die Tatsache, dass Ausländerinnen und Ausländer im Vergleich zu den Schweizern massiv mehr in die Töpfe der Sozialwerke greifen! Alle Sozialwerke und -versicherungen sind von diesen Entwicklungen betroffen, wenn auch in unterschiedlichem Ausmass.
Der Bundesrat ignoriert die Probleme
Während der Bundesrat sich primär im Beschwichtigen und „Schönreden“ der Probleme übt, fordert die SVP dringende Massnahmen zur Kontrolle und Eindämmung der viel zu hohen Zuwanderung. Es ist doch logisch, dass sich mit einer nahezu totalen Personenfreizügigkeit die gesellschaftlichen und sozialen Verhältnisse in der Schweiz an jene in der EU und der anderen Zuwanderungsstaaten anpassen müssen. Die Arbeitslosigkeit muss unter diesen Bedingungen zwangsläufig steigen, die Sozialwerke werden unweigerlich massiv mehr belastet und benötigen immer mehr Geld. Als Folge müssen wir entweder die Steuern erhöhen und die arbeitende Bevölkerung für diese Fehlentwicklung bluten lassen, oder wir reduzieren die Leistungen. Ersteres kommt für die SVP nicht in Frage, da wir bereits genug bezahlen müssen. Leistungsreduktionen andererseits sind nur bedingt möglich, da es einerseits die Falschen treffen kann und andererseits die Gefahr einer Verlagerung in andere soziale Auffangnetze besteht. Seit Jahren lassen sich der Bundesrat und die Mitteparteien in ihrer ganzen Zag-haftigkeit und „Nettigkeit“ von den forschen Forderungen und Drohungen der Linken zu immer höheren Sozialausgaben drängen, die dann durch immer höhere Steuern (MwSt.-Erhöhung von 7.6% auf 8% für die IV) und Beiträge (Lohnbeitragserhöhung für die ALV) oder „Buebetrickli“ (6 Milliarden à-fonds-perdu Beitrag der AHV an die IV) finanziert werden müssen. Dieses „Ja chömmer doch nid,… ja dänn müemer halt“ lehnt die SVP entschieden ab.
Schweizer Arbeitslosenversicherung lohnt sich für Ausländer
Auch in den letzten 10 Jahren ging man davon aus, dass dauerhaft mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 2.5% (oder 100‘000 Arbeitslosen) in der Schweiz zu rechnen sei. Tatsächlich waren es in den vergangenen Jahren aber rund 3.2% (bzw. 130‘000 Arbeitslose). Die Arbeitslosenversicherung (ALV) machte folglich Verluste in Milliardenhöhe und häufte bis Juli 2010 einen Schuldenberg von rund 7 Mia. Franken an. Während der generelle Ausländeranteil in der Schweiz bei rund 22% liegt, beträgt er bei den registrierten Arbeitslosen rund 43% und ist damit doppelt so hoch. Die Erwerbstätigkeit im Ausland wird heute an die Beitragszeit für die Schweizer ALV angerechnet, der versicherte Verdienst – damit also die Leistung – berechnet sich jedoch vollständig auf dem in der Schweiz zuletzt erzielten Lohn, wenn diese Beschäftigung mindestens 4 Wochen gedauert hat (ansonsten basierend auf einem wohnortsüblichen Lohn für eine Beschäftigung, die der im Ausland zuletzt ausgeübten Tätigkeit entspricht). Unter diesen Bedingungen besteht natürlich ein starker Anreiz für Ausländer, in der Schweiz eine Arbeit aufzunehmen und damit unter den Schutz der Schweizer ALV zu kommen.
Auch bei der Invalidenversicherung gibt’s einiges zu holen
Bei der Invalidenversicherung (IV) sind der Leistungsausbau und damit die Kostensteigerung noch viel ausgeprägter als bei der ALV und auch hier findet sich mit rund 32% ein überdurchschnittlich hoher Anteil von Ausländerinnen und Ausländern, welche IV-Leistungen beziehen. Zwei Ende 2009 im Auftrag des Bundes-amtes für Sozialversicherung (BSV) erstellte Studien belegen, dass insbesondere Personen aus der Türkei, aus Ex-Jugoslawien sowie aus Spanien, Italien und Portugal deutlich häufiger IV-Renten beziehen als Schweizer. Ab einem Alter von 40 Jahren öffnet sich die Schere massiv, so dass bei den 60-jährigen 40-45% der Personen aus diesen Gruppen IV-Rentner sind (gegenüber 13% bei den Schweizern). Andererseits belasten auch zunehmend jüngere männliche Personen aus dem Balkanraum, die zuvor kaum Beiträge geleistet haben und oft schwer nachweisbare bzw. zweifelhafte Gesundheitsbeschwerden angeben, diese Sozialversicherung. Bei der Neuberentungsquote zeigt sich ein ähnliches Bild: Die Neuberentungsquote beträgt für Personen aus der Türkei 6.6‰ und bei solchen aus Ex-Jugoslawien 5.6‰. Schweizer weisen mit 3.1‰ gerade einmal eine halb so hohe Quote auf. Zusätzlich erhöht werden die sozialen Kosten hier durch die direkte Folge auf die Berufliche Vorsorge (BVG). Denn ist eine IV-Rente gesprochen, hat das sofort eine Auswirkung im BVG. Die Versicherer müssen den lebenslangen Rentenbetrag im BVG einstellen und zur Verfügung halten. Auch dies muss schlussendlich von jemandem bezahlt werden.
AHV als Schweizer Qualitätswerk
Unser Altersvorsorgesystem mit AHV, beruflicher Vorsorge und allenfalls dritter Säule hat sich bewährt und wird von vielen Ländern mit Anerkennung und vielleicht sogar ein wenig Neid betrachtet. Die AHV als erste Säule ist dabei ein klassisches System nach dem Solidaritätsprinzip: Die Arbeitenden bezahlen die Renten für diejenigen, welche den wohlverdienten Ruhestand erreicht haben. Dieses System hat aber einen Haken: Da wir aufgrund besserer Lebensbedingungen immer älter werden, d.h. bei gleichbleibendem Renteneintrittsalter immer länger AHV-Rente beziehen, müssen immer weniger Aktive die Renten von immer mehr Rentnern bezahlen. Nun wird von seiten der entsprechenden Behörden behauptet, dass mehr Ausländer (vorausgesetzt sie arbeiten und zahlen AHV-Beiträge) dieses Problem entschärfen würden. Das mag kurzfristig so erscheinen. Über das Ganze betrachtet darf man aber nicht vergessen, dass alle diese Ausländer durch ihre heutigen Beitragszahlungen später auch einen Anspruch auf eine AHV-Rente haben, die dann von jemandem bezahlt werden muss. Kurz: Die demografischen Probleme der AHV lassen sich durch Massen-einwanderung garantiert nicht lösen! Wenn übrigens Ausländer erst relativ spät einwandern und deshalb weniger Beitragsjahre aufweisen, erhalten sie lediglich eine gekürzte Rente, welche dann durch andere Sozialwerke wie z.B. die Sozialhilfe ergänzt werden muss. Und wieder zahlt das System, das heisst Sie und ich.
Die SVP fordert eine Begrenzung der Masseneinwanderung, damit der Missbrauch, die Überlastung und somit der Niedergang unserer Sozialwerke und -versicherungen gestoppt werden können.