Wenn «Menschenrecht» dazu missbraucht wird, der Schweiz freie Einwanderung aufzuzwingen, werden alle Grenzen gesprengt.
Artikel von SVP-Nationalrat Luzi Stamm auf die Frage: Soll die Schweiz der Menschenrechtskonvention angehörten? Erschienen am 5. Dezember in der Nordwestschweiz.
Das Problem liegt nicht bei der Menschenrechtskonvention (EMRK), sondern bei der Rechtsprechung in Strassburg. Ich war selbst vier Jahre lang als Parlamentarier im Europarat in Strassburg und kenne die Richter. Einer davon hat mir damals unter vier Augen offen gesagt: «Freie Niederlassung, freie Einwanderung, automatische Einbürgerung, jeder darf im gewählten Land bleiben; das ist unser Endziel.»
Das Problem liegt darin, dass die Richtergremien mit ihren Entscheiden immer mehr Politik machen. Das ist beim Europäischen Gerichtshof ganz offensichtlich, der einfach EU-Recht durchsetzt; leider ist das auch beim Strassburger Gerichtshof für Menschenrechte immer mehr der Fall: Unter dem Deckmantel Menschenrechte werden demokratisch zustande gekommene Gesetze der Mitgliedsstaaten ganz einfach ausgehebelt. Bundesrichter Seiler spricht in diesem Zusammenhang vom «Trojanischen Pferd der Menschenrechte für den Rechtsstaat», der für die Schweiz tödlich ist.
Bundesrichter Schubarth hat im Zusammenhang mit Richterrecht den Ausdruck «Staatsstreich» geprägt, nachdem Richter nach eigenem Gutdünken Gesetze ausgelegt und damit eigenes Recht gesetzt haben. Wenn der Ausdruck «Menschenrecht» dazu missbraucht wird, der Schweiz freie Einwanderung aufzuzwingen, werden alle Grenzen gesprengt. Wenn nicht einmal mehr Schwerkriminelle gezwungen werden können, unser Land zu verlassen, ist das völlig inakzeptabel.
Die SVP fordert mit ihrer neuen Initiative, dass durch die Schweizer Bevölkerung gesetztes Recht dem internationalen Recht vorgehen muss (Ausnahme zwingendes Völkerrecht).
Dazu gehört selbstverständlich, dass internationale Verträge wieder gekündigt werden können, wenn das Schweizervolk neue Gesetze erlässt (wenn wir z.B. Tierschutzbestimmungen verschärfen oder die Ausweisung von Kriminellen anordnen).
Falls uns das von Strassburger Richtern verunmöglicht wird, müssen wir uns energisch zur Wehr setzen. Auf die EMRK bezogen heisst das: Falls die Strassburger Richter in Zukunft mit ihren Entscheiden immer hemmungsloser ausländisches Recht bei uns durchsetzen, müssen wir auch diesen Vertrag kündigen.