Die Schweiz wird von der hohen Einwanderung überrollt. Mit der nun geplanten „Begrenzungs-Initiative" wird unserem Land die Möglichkeit gegeben, die Einwanderung zu steuern. An der kommenden…
Die Schweiz wird von der hohen Einwanderung überrollt. Mit der nun geplanten „Begrenzungs-Initiative“ wird unserem Land die Möglichkeit gegeben, die Einwanderung zu steuern. An der kommenden SVP-Delegiertenversammlung wird beantragt, eine entsprechende Volksinitiative zu beschliessen. Damit werden Quantität und Qualität der Einwanderung wieder kontrollierbar. Das ist für unser Land von zentraler Bedeutung.
Mit der Einführung der Personenfreizügigkeit haben wir alle Steuerungsmöglichkeiten aus der Hand gegeben. Seither explodieren die Einwanderungszahlen. Die Dimensionen sind inzwischen bekannt. Sie sind erschreckend: Im Rekordjahr 2008 wurden nicht weniger als 157‘271 neue Aufenthalts – und Niederlassungsbewilligungen erteilt. In nur vier Jahren wuchs die Schweizer Bevölkerung wegen der Einwanderung um netto 330‘000 Menschen. Jahr für Jahr wird wegen der Zuwanderung – bildlich gesprochen – eine neue Stadt St. Gallen ins Schweizer Mittelland gesetzt. Und ein Ende ist nicht in Sicht. Es ist unmöglich vorauszusagen, ob wir in zehn oder zwanzig Jahren acht, zehn oder zwölf Millionen Einwohner haben werden; oder sogar noch mehr. Selbst das Bundesamt für Statistik rechnet inzwischen mit 10 Millionen Einwohnern bereits in naher Zukunft.
Selbst die besten Experten haben sich getäuscht
Sämtliche bisherigen Prognosen erweisen sich als falsch, nicht nur jene der Politikerinnen und Politiker (inklusive Bundesrat). Selbst die bestausgewiesenen Fachleute haben sich betreffend Auswirkungen der Personenfreizügigkeit massiv getäuscht. Kein Experte hat z. B. die hohe Einwanderung aus Deutschland auch nur ansatzweise richtig vorausgesagt.
Und auch viele Stimmbürger haben sich getäuscht. Sie haben nicht realisiert, dass Personenfreizügigkeit im Kern bedeutet, dass ein Land jegliche Kontrolle über die Zahl der Einwanderer verliert. Viele Stimmbürger haben gemeint, es brauche die Personenfreizügigkeit, um diejenigen Arbeitnehmer ins Land zu holen, die man benötigt. Das ist absurd: Um Leute einwandern zu lassen, braucht es kein internationales Abkommen. Oder sie haben gemeint, Personenfreizügigkeit habe etwas mit Marktöffnung zu tun. Auch das ist völlig falsch: Freier Handel und freie Einwanderung sind zwei grundsätzlich verschiedene Dinge.
Höchstzahlen respektive Kontingente
Steuerungsmöglichkeit und Kontrolle heisst notwendigerweise Begrenzung. Die Schweiz muss die Möglichkeit zurück erhalten, Kontingente festzulegen. Genau das soll mit der geplanten Initiative gefordert werden. Die Initiative soll im Text beinhalten, dass die Schweiz jährlich Höchstzahlen für die Aufenthaltsbewilligungen bestimmt. Dabei ist sicherzustellen, dass es keine Umgehungsmöglichkeiten geben kann. Alle Ausländer-Kategorien müssen deshalb miteinbezogen werden. So darf es zum Beispiel nicht sein, dass Kontingente für die normalen Aufenthaltsbewilligungen via wiederholt ausgestellte Kurzaufenthaltsbewilligungen unterlaufen werden. Oder Höchstzahlen dürfen nicht via die „Asyl-Schiene“ oder via ausufernden Familiennachzug ad absurdum geführt werden. Auch die Grenzgängerbewilligungen müssen mit speziellen Kontingenten miteinbezogen werden.
Welches sind die Kriterien?
Sobald Höchstzahlen und Kontingente festgelegt werden, stellt sich selbstverständlich die Frage, nach welchen Kriterien diese aufzufüllen sind.
Die Initiative kann diese Frage nicht im Detail regeln. In die Bundesverfassung gehört nur der Grundsatz, dass eine Einwanderung insbesondere dann möglich ist, wenn ein Stellenangebot aus der Schweiz vorliegt und wenn der Gesuchsteller gewisse persönliche Voraussetzungen erfüllt: Es sollen nur Leute einwandern und in der Schweiz bleiben dürfen, die sich auch wirklich integrieren (können und wollen).
Sämtliche Details müssen bei der Annahme der Initiative via Gesetzgebung umgesetzt werden. Andere Länder zeigen, wie das geht und welche Systeme sich bewährt haben. Länder wie Kanada, Australien und Neuseeland steuern die Einwanderung zum Beispiel durch ein modernes Punktesystem: Für eine Aufenthaltsbewilligung wird das Erreichen einer Mindest-Punktzahl vorausgesetzt. Dabei werden Kriterien wie berufliche und schulische Qualifikationen, Berufsgattung, Berufserfahrung, noch zu erwartende Arbeitsdauer, absehbare finanzielle Selbstständigkeit, Herkunftsland, Beziehung zum Land, Alter und Sprachkenntnisse bewertet. Mit einem solchen System kann die Einwanderung optimal gesteuert werden. Für die Wirtschaft wichtige Arbeitnehmer und Fachkräfte können flexibel aufgenommen werden. Wer hingegen das Sozialsystem missbraucht und die Integration verweigert, erreicht die notwendige Mindestzahl nicht und scheidet aus.
Zwingende Neuverhandlungen mit der EU bezüglich Personenfreizügigkeit
Tatsache ist, dass jede konkrete Begrenzung der Einwanderung im Widerspruch mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU steht. Denn so lange alle EU-Bürger – weit mehr als 500 Mio. Menschen – einen Rechtsanspruch besitzen, unter den im Abkommen definierten Bedingungen in die Schweiz zu kommen, sind keine Höchstzahlen und Kontingente möglich.
Eine Annahme der Initiative würde deshalb zwingend bedeuten, dass mit der EU Neuverhandlungen über den freien Personenverkehr geführt werden müssen. Objektive Gründe, dass die EU dies verweigert, gibt es nicht. Denn die EU zieht aus der gegenwärtigen Auswanderung Richtung Schweiz keine Vorteile und müsste in Anbetracht der Einwanderungsdimension in die Schweiz vollstes Verständnis für die Schweiz haben (auf die EU entsprechen die Schweizer Zahlen einer Einwanderung in die EU von jährlich 5 Millionen; so viele Einwanderer wären für die EU absolut undenkbar).
Die Initiative ist in keiner Art und Weise das Ende des „bilateralen Wegs“. Im schlimmsten Fall müssen einige der Bilateralen Verträge angepasst werden. Das ist jedoch ein viel kleineres Problem als die negativen Folgen einer ungebremsten Zuwanderung.